Flach Beat · Nationalrat · 2015-03-17
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-03-17
Wortprotokoll
Ich hatte zwischen Block 3 und Block 4 eine rote Linie gezogen, habe sie dann aber bei Block 3 überschritten und schon zu Block 4 gesprochen; dafür entschuldige ich mich noch einmal in aller Form. Die rote Linie ist jedoch noch vorhanden. Ich werde deshalb nur noch ganz kurz auf die Beobachtungsliste und den Einzelantrag Eichenberger eingehen, den wir ebenfalls unterstützen.
Mit Blick auf die Organisationen, die beobachtet werden sollen, haben wir uns in der Kommission ausgiebig unterhalten, wie wir den Mechanismus gestalten wollen. Die Grünliberalen sind zum Schluss gekommen, dass es Sinn macht, an die Beobachtungslisten von Uno und EU anzuknüpfen, mit den Einschränkungen, wie sie im Gesetz jetzt enthalten sind. Das ist in meinen Augen richtig.
Gestatten Sie mir, die Zeit für ein kurzes Resümee zu nutzen. Wie gehen wir jetzt vor? Ich habe vorhin gesagt, dass ich eine rote Linie gezogen hatte. Für uns Grünliberale ist die rote Linie teilweise ein bisschen überschritten. Für uns ist klar, dass Handlungsbedarf besteht. Auf der einen Seite sind das BWIS und das ZNDG nicht mehr zeitgemäss. Auf der anderen Seite haben wir in meinen Augen etwas überrissen auf allfällige Bedrohungen reagiert, sehr weitreichende Bestimmungen ins Gesetz aufgenommen und teilweise sehr unkritisch legiferiert. Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass das auch aufgrund der Geschehnisse der letzten Wochen und Monate passiert ist. Wir Grünliberalen sind wirklich der Meinung, dass der Ständerat da noch einmal genau hinschauen muss. Dies betrifft nicht nur die allgemeine Ausweitung der Befugnisse des Bundesrates zum Einsatz des Nachrichtendienstes in besonderen Lagen, sondern auch die Kontrollinstanzen und die Einordnung der luftgestützten Beobachtung im Bereich der bewilligungspflichtigen Massnahmen. Nicht zuletzt betrifft es die Frage des Datenschutzes im Bereich sensibler Daten.
Wir Grünliberalen werden dieser Vorlage am Schluss deshalb nicht zustimmen können. Wir hoffen, dass der Ständerat noch einmal einen kritischen Blick auf all diese Punkte wirft, inklusive der Frage des Verbots von Organisationen gemäss Nachrichtendienstgesetz.