AB 185272
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-17
Wortprotokoll
Ich äussere mich zu den Artikeln 71 und 72a.
In Artikel 71 geht es um die Beobachtungsliste mit Organisationen. Wie gesagt, die Minderheit Vischer Daniel möchte Artikel 71 Absatz 2 streichen. Hierzu ist festzuhalten, dass die Aufnahme auf die Beobachtungsliste mit der Aufführung auf einer Liste der Vereinten Nationen oder der EU begründet werden kann. Dagegen wird eingewendet, die Unabhängigkeit sei hier nicht mehr gewährleistet. Wir haben auch das in der Kommission diskutiert und sind der Meinung, dass die Unabhängigkeit sehr wohl gewährleistet ist. Der Bundesrat kann - er kann! - auf der Basis von Entscheiden von internationalen Organisationen einen Entscheid fällen, er muss das aber nicht tun. Der Bundesrat wird die Aussensicht zur Kenntnis nehmen, das wurde von Herrn Bundesrat Maurer bestätigt, aber entscheiden wird er schlussendlich selbstständig. Deswegen hat sich die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen klar für die Variante des Bundesrates entschieden.
In Artikel 72a geht es um das Organisationsverbot; auch das wurde mehrmals erwähnt. Auslöser waren Vorstösse aus der Ratsmitte nach den Aktivitäten von Isis respektive dem IS. Es stimmt, der Bundesrat kann heute schon reagieren, aber dies immer nur auf der Basis von Notrecht. Hier haben wir halt einfach das Problem, dass ein auf Notrecht basierendes Organisationsverbot höchstens ein halbes Jahr Gültigkeit hat. In dieser Zeit muss der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorlegen. Natürlich kann man immer darüber diskutieren, ob ein derartiges Verbot in dieses Gesetz gehört oder nicht. Wir sind dezidiert der Meinung, dass Artikel 72a im Moment durchaus seine Berechtigung hat. Wir sind aber ebenso der Meinung, dass der Zweitrat eine vertiefte Überprüfung vornehmen soll.
In diesem Sinn unterstützt die Mehrheit - das hat man in der Diskussion gehört - auch den Einzelantrag Eichenberger. Es darf aber nicht passieren, dass mit diesem Antrag schlussendlich Fristen verlängert werden oder Möglichkeiten zu einem Verbot abgeschafft werden. Doch das ist ja auch nicht im Sinne der Antragstellerin.
Wir haben hier nicht ein Gesetz vorgelegt, das die totale Überwachung des Bürgers mit sich bringt. Wir haben auch nicht den gläsernen Bürger geschaffen. Wer das behauptet, sagt schlicht das Falsche. Vielmehr haben wir mit unseren Vorschlägen und unseren Entscheiden versucht - persönlich finde ich, dass uns das auch gelungen ist -, ein Gesetz zu schaffen, das auf moderne Bedrohungsformen adäquate Antworten liefert. Nochmals: Wir vergrössern nicht den Heuhaufen. Wir suchen explizit die Nadel im Heuhaufen.
Wenn es um andere Bereiche geht, in welchen der Staat tätig wird, sagen alle immer, dass wir auf die neuen Herausforderungen adäquat reagieren müssten. Wenn ich so zurückdenke an die letzten Jahre, muss ich sagen: Das war immer wieder zu hören, wenn es um den Bereich des Umweltschutzes ging. Natürlich hat man auf neue Herausforderungen zu reagieren. Aber, bitte: Wir müssen auch auf Herausforderungen reagieren, wenn es um die Sicherheit unseres Staates und der Bevölkerung unseres Landes geht. Freiheit kann man nämlich nur leben und erleben, wenn man auch sicher [PAGE 417] ist. Verschiedene kriegerische Auseinandersetzungen im näheren und weiteren Umfeld beweisen das.
Die Kommission hat mit 14 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine klare Entscheidung für diese Vorlage getroffen.