Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2000-03-08
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion setzt ganz klar auf eine wettbewerbliche Reform im Gesundheitswesen; das haben wir bereits mehrmals gesagt. Dabei ist es Aufgabe des Staates, die für einen wirksamen Wettbewerb der Leistungserbringer und Versicherer nötigen Rahmenbedingungen zu bestimmen. Für das Spitalwesen heisst das etwa, dass alle Spitäler grundsätzlich als eigenwirtschaftliche, selbstverantwortliche und mit gleich langen Spiessen ausgestattete Unternehmen auftreten. Dazu soll in der obligatorischen Krankenversicherung der Vertragszwang zwischen den Spitälern und den Versicherern aufgehoben werden.
Ähnliches gilt für die ambulante Versorgung: Auch hier ist der Vertragszwang aufzuheben. Leistungserbringer und Versicherer müssen zusammen die Kriterien festlegen, damit mittelfristig nur qualitativ gute, kosteneffiziente Leistungserbringer zur sozialen Grundversicherung Zugang haben.
Wir sind deshalb sehr befriedigt, dass die SGK-NR mittels der noch zu diskutierenden Kommissionsmotion die Aufhebung des Vertragszwanges erreichen will. In der Kommission hat sich allerdings die Meinung durchgesetzt, dass bei der heute schon extrem hohen Ärztedichte eine Eindämmung der Mengenausweitung mittels dieses einzuführenden wettbewerblichen Vertragsmodelles vermutlich nicht sofort, sondern frühestens in einigen Jahren zum Tragen kommen dürfte.
Die Kommission hat deshalb eine Doppelstrategie ins Auge gefasst. Als flankierende Massnahme zur erst mittelfristig wirksamen wettbewerblichen Reform soll reagiert werden können, wenn die Zunahme der Leistungserbringer mit dem Abkommen über den freien Personenverkehr einen deutlichen Kostenschub auslösen sollte.
In der Optik dieser Doppelstrategie - ich unterstreiche das - hat die Kommissionsmehrheit denn auch dem Artikel 55a zugestimmt, um eventualiter ein Instrument in der Hand zu haben, das hoffentlich nie zum Einsatz kommen muss. Aber die Fakten sind relativ klar: Die Ärztedichte in der Schweiz ist eine der höchsten weltweit, und sie wächst weiter. Im Anbietermarkt Gesundheitswesen ist die Ärztedichte der wichtigste Faktor für die Gesamtkosten. Zurzeit wird geschätzt - Herr Zäch erwähnte es -, dass rund 2000 Ärzte in Schweizer Spitälern bereit sind, nach der Unterzeichnung der bilateralen Verträge eine Praxis zu eröffnen. Das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer schätzt die zusätzlichen Folgekosten auf rund 2 Milliarden Franken.
Grenzregionen wie Genf, Tessin, Basel oder die Ostschweiz sind besorgt über einen möglichen weiteren Zuzug von Ärzten aufgrund der bilateralen Verträge, insbesondere solange der Vertragszwang nicht aufgehoben ist. Die wirtschaflichen Anreize, sich in der Schweiz niederzulassen, wären beträchtlich. Wohl nicht umsonst haben recht viele Ärzte das Referendum gegen die bilateralen Verträge unterschrieben.
Schliesslich enthebt uns Artikel 55a sozusagen präventiv der Notwendigkeit, bei weiteren Kostenschüben allenfalls ein dringlichkeitsrechtliches Instrumentarium einzuführen. Allerdings ist unsere Zustimmung zu Artikel 55a an klare Voraussetzungen gebunden:
Es muss sich um eine Massnahme handeln, die nur bei einem markanten zusätzlichen Kostenschub ergriffen wird. Sie darf maximal bis zu fünf Jahre zum Einsatz kommen. Wir wären eventualiter mit dem Einzelantrag Leuthard, d. h. einer Beschränkung auf drei Jahre, durchaus einverstanden. Die Massnahme muss auf klaren, einfachen Kriterien beruhen.
Kurzfristig steht das Instrumentarium, um kosteneffiziente, qualitativ hochstehende Leistungserbringer zu identifizieren, nicht zur Verfügung. Ein Kriterium könnte deshalb beispielsweise ein überdurchschnittlicher regionaler Kostenanstieg bzw. eine klar überdurchschnittliche regionale Ärztedichte sein. Schliesslich muss die Ausführung solcher Massnahmen in enger Abstimmung mit den Kantonen bzw. den Partnern im Gesundheitswesen geschehen. Insgesamt stimmen wir dieser Doppelstrategie also zu.
Mittelfristig soll die Aufhebung des Vertragszwanges im ambulanten und stationären Bereich die wirtschaftlichen Anreize stärken und das wettbewerbliche Vertragsmodell einführen.
Kurzfristig und temporär soll im Sinne von flankierenden Massnahmen ein Instrumentarium zwecks Begrenzung eines Ärztezuwachses und eines übermässigen Kostenschubs bereitstehen.
Ich bitte Sie deshalb, Artikel 55a gemäss Antrag der Mehrheit zuzustimmen.