Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-16
Wortprotokoll
Geldpolitik und damit Zinspolitik sind Aufgabe der Nationalbank. Diese ist unabhängig und darf keine Weisungen einholen oder entgegennehmen.
Die Negativzinsen sollen das Halten von Frankenliquidität weniger attraktiv machen und damit den Aufwertungsdruck auf den Franken verringern. Sie sind eine geldpolitische Massnahme, die wie jede andere Zinsänderung unterschiedliche Wirkungen auf verschiedene Sektoren und Unternehmen hat.
Die Nationalbank kann im Rahmen des Nationalbankgesetzes Bankdienstleistungen für den Bund erbringen, worunter auch die Kontoführung respektive die Abwicklung des Zahlungsverkehrs fällt. Unter den Begriff "Bund" fallen die Bundesverwaltung, das Bundesgericht, die Bundesanstalten und -institutionen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie die Anstalten oder Aktiengesellschaften des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit, beispielsweise die Publica. Unter den Begriff "Bund" fällt auch der AHV-Ausgleichsfonds.
Negativzinsen werden nur auf den Girokonti der Nationalbank erhoben, wenn sie einen bestimmten Betrag übersteigen. Die Banken geben den Negativzins an ihre Kunden weiter. Die Betroffenheit durch Negativzinsen, beispielsweise von Krankenkassen, ergibt sich damit nicht über die Verzinsung der Girokonti der Nationalbank, sondern über deren Weitergabe durch die Banken. Eine Regulierung des Bundes in diesem Bereich würde einen bedeutsamen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken bedeuten. Um die Wirksamkeit der Geldpolitik nicht einzuschränken, sollte die Weitergabe der negativen Zinsen durch betroffene Banken an ihre Kundschaft nicht generell verhindert werden.
Das aktuelle Tief- und Negativzinsumfeld erschwert den Vermögensverwaltern, zu denen die Krankenkassen, aber beispielsweise auch die Pensionskassen gehören, ihre angestrebten Renditen zu erreichen. Dabei ist zu bemerken, dass der Negativzins der Nationalbank nur die Rendite auf liquiden Mitteln in Schweizerfranken betrifft, also einen kleineren Anteil der Anlagen. Mindestens ebenso relevant für die Rendite der Pensionskassen ist das allgemeine und weltweite Tiefzinsumfeld, welches unabhängig von der Negativzinspolitik der Nationalbank schon länger besteht.
Der Bundesrat lässt die Auswirkungen der Einführung von Negativzinsen, insbesondere auf die Sozialversicherungen und die berufliche Vorsorge, in den nächsten Wochen untersuchen. Er wird geeignete Massnahmen prüfen, sollte sich dies als notwendig erweisen.