Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-16
Wortprotokoll
1. In der Bundesverwaltung verfügen rund 12 000 Personen über einen universitären Abschluss oder eine Fachhochschulausbildung. Dies entspricht einem Drittel aller Mitarbeitenden. Eine höhere Berufsbildung haben 3500 Personen abgeschlossen.
Herr Müri, weil ich denke, dass es etwas zu lange dauert, verzichte ich darauf, die Zahlen herunterzulesen: Sie werden sie schriftlich erhalten.
2. In den Lohnklassen 24 bis 38 verfügen 8228 Personen über einen universitären Abschluss oder eine Fachhochschulausbildung. Dies sind knapp 77 Prozent aller Kader. Eine höhere Berufsbildung haben 1004 Personen abgeschlossen.
3. Jede Stelle in der Bundesverwaltung wird aufgrund der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bewertet und einer Lohnklasse zugeordnet. Diese Bewertung ist unabhängig davon, welche Abschlüsse die Person mitbringt, welche die Stelle antreten wird. Bei der Stellenbesetzung können deshalb auch Personen berücksichtigt werden, die einem bestimmten Profil nicht vollumfänglich entsprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Personen mit ihrem alternativen Ausbildungs-, Erfahrungs- und Kompetenzhintergrund in der Lage sind, die gewünschte Funktion auszuüben. Die Lohnklasse und der Ziellohn sind in beiden Fällen identisch. Sie werden nicht tiefer festgelegt, wenn eine Person anstelle eines im Anforderungsprofil erwähnten akademischen Ausbildungsabschlusses beispielsweise einen kaufmännischen Abschluss mitbringt. Anders als das Maximum der Lohnklasse ist der Anfangslohn nicht verbindlich festgelegt. Die Verwaltungseinheiten vereinbaren den vertraglichen Anfangslohn bei den Anstellungen aufgrund der individuellen Qualifikationen wie Erfahrung und Ausbildung.
Die Zahlen zu den Fragen 2 und 3 sind ebenfalls auf dem Antwortblatt erwähnt; ich bitte Sie, sie dort nachzulesen. [PAGE 344]