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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-16

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 21 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Es wird ermittelt, indem neben dem Preis weitere Kriterien wie Qualität, Termine oder Betriebskosten berücksichtigt werden.

Der Zuschlag für weitgehend standardisierte Güter, zu welchen Bürobeleuchtungskörper zu zählen sind, kann nach Absatz 3 des eingangs erwähnten Artikels auch ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen. Die Bundesvergabestellen sind aber auch bei weitgehend standardisierten Gütern bemüht, wenn immer möglich nicht nur den Preis, sondern weitere Kriterien bei der Evaluation des wirtschaftlich günstigsten Angebots heranzuziehen. Die genaue Gewichtung der einzelnen [PAGE 346] Zuschlagskriterien kann aufgrund der verschiedenartigen Beschaffungsgeschäfte nicht in genereller Weise, sondern nur für den konkreten Einzelfall festgelegt werden.

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