Schläfli Urs · Nationalrat · 2015-03-16
Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-16
Wortprotokoll
Die Welt steht nicht still. Sie verändert sich täglich. Viele Veränderungen sind positiv, andere leider auch negativ. Technologien, ursprünglich für einen friedlichen Zweck gedacht, können kriminell oder terroristisch genutzt werden, und dies zunehmend aggressiv. Wir wollen uns als Bürger aber auch in Zukunft sicher fühlen können. Dies wollen wir mit dieser Vorlage erreichen, welche als Gesetzesgrundlage für den Nachrichtendienst dienen soll.
2010 wurden der Strategische Nachrichtendienst und der Dienst für Analyse und Prävention zusammengelegt. Der heutige Nachrichtendienst ist daraus entstanden. Die Kompetenzen wurden besser geregelt, die Effizienz wurde erhöht, Doppelspurigkeiten wurden vermieden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist nun ein weiterer Schritt und soll das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes und das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vereinigen. Wir begrüssen diesen Schritt, der eine klare, einheitliche und formell-gesetzliche Grundlage für den Nachrichtendienst schafft. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass der Nachrichtendienst keine Strafverfolgungsbehörde ist. Er soll im Wesentlichen Nachrichten beschaffen, welche für die Sicherheit unseres Landes und der Bürger relevant sind. Er soll präventiv zu unserer Sicherheit beitragen.
Uns ist natürlich auch bewusst, dass das Abhören von Telefonaten oder das Eindringen in unsere Privatsphäre nicht uneingeschränkt erfolgen darf. Hier müssen wir eine Güterabwägung zwischen der Verbrechensbekämpfung und unserem persönlichen Recht machen. In dieses Gesetz wurden jedoch die erforderlichen hohen Hürden eingebaut, um zum Beispiel genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen durchführen zu können. Mit dem dreistufigen Genehmigungsverfahren - Chef VBS, Sicherheitsausschuss des Bundesrates und Bundesverwaltungsgericht - wird das Einhalten der politischen und auch der rechtlichen Vorgaben sichergestellt.
Vergessen wir nicht, dass dieses Gesetz unserer Sicherheit dienen soll. Dass hierbei Konzessionen gemacht werden müssen, liegt auf der Hand. Sie sind jedoch überblickbar und stellen für den ehrlichen und korrekten Bürger keine Einschränkungen dar. Letztlich wollen wir mit diesem Gesetz keinen Täterschutz generieren. Hier ist auch festzuhalten, dass nicht wie in anderen Ländern, zum Beispiel den USA, flächendeckend Daten gesammelt werden. Man geht davon aus, dass nur in wenigen Fällen auf solche Daten zugegriffen werden müsste. Auch werden solche sensible Daten unter Beachtung von strengen Regeln, nach einer Plausibilisierung und entsprechend ihrer Wichtigkeit, gespeichert. Zudem sollen sämtliche Aktivitäten einem mehrfachen Kontrollregime unterliegen, nämlich der Kontrolle durch das Departement, den Bundesrat und zu guter Letzt noch durch die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation.
Wenn ich beobachte, wie in anderen Ländern der Nachrichtendienst aktiv ist und wohl oft an der Grenze zur Illegalität operiert, wie er die Integrität der Bevölkerung strapaziert oder zumindest teilweise keine ausreichende gesetzliche Grundlage für seine Aktivitäten hat, ist es mir doch bedeutend wohler zu wissen, dass wir uns rechtsstaatlich verhalten und die Massnahmen des Nachrichtendienstes mit diesem Gesetz abstützen können. Aber genau wegen dieser wichtigen und ohne Zweifel gewollten Rechtsstaatlichkeit, welche wir sehr hoch einschätzen und einhalten wollen, müssen wir dem Nachrichtendienst die nötigen, für unsere Sicherheit relevanten Aktivitäten ermöglichen.
Diese Vorlage ist für unsere Sicherheit von grosser Bedeutung. Sie bildet die Grundlage für die Aktivitäten des Nachrichtendiensts und trägt viel zur präventiven Verbrechensbekämpfung bei. Lassen wir den Vorsprung der Kriminalität gegenüber unserer Gesetzgebung nicht grösser werden.
Die CVP/EVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten.