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Dettling Toni · Ständerat · 2001-12-05

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-05

Wortprotokoll

In Artikel 269b Absatz 3 geht es um die Kappung der Indexierung.

1. Artikel 269b Absatz 3 sieht vor, dass der Bundesrat eine entsprechende Reduktion anordnet, wenn die Teuerung in zwei aufeinander folgenden Jahren die Grenze von 5 Prozent überschreitet. Ich darf darauf hinweisen, dass wir im heutigen Recht bei der Indexierung keine Kappungsgrenze kennen. Das geltende Recht kommt ohne diese Kappung aus, und zwar gemäss der Verordnung des Bundesrates, die im Jahre 1996 geschaffen worden ist.

2. Bei dieser Kappungsgrenze handelt es sich um eine sehr offene und - wenn ich einmal etwas provokativ sagen darf - unpräzise Vorschrift. Wie soll diese Vorschrift in der Praxis umgesetzt werden? Wie können sich Vermieter und Mieter auf diese Vorschrift einstellen, und wie ist diese zu kalkulieren?

3. Der Nationalrat hat diese Kappungsgrenze gestrichen, wiewohl auch dieser Rat ein Indexmodell vorsieht.

Ich möchte Ihnen empfehlen, bei dieser Frage dem Nationalrat zu folgen und die Bestimmung zu streichen.