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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-06-17

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17

Wortprotokoll

Diese Änderung ist eine Konsequenz der von uns getätigten Änderung von Artikel 12 Absatz 3 des Nachrichtendienstgesetzes. Es geht dabei um die Gleichbehandlung des Nachrichtendienstes [PAGE 641] der Armee und des NDB. Die Praxis hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit und Koordination zwischen diesen beiden Nachrichtendiensten sehr gut funktionieren. Der Bundesrat war mit dieser Änderung seinerzeit einverstanden. Die Kommission hat ihr einstimmig zugestimmt.

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