preparatory:AB 185504
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17
Wortprotokoll
Wir sind hier bei Ziffer 5, beim Strafgesetzbuch, und zwar bei Artikel 367. Hier geht es um eine Erweiterung des Einsichtsrechts betreffend das Strafregister. Das Bundesverwaltungsgericht muss künftig das Recht haben, auch die laufenden Strafverfahren konsultieren zu können, um im Rahmen seines Bewilligungsauftrages mögliche Beschaffungsmassnahmen im Bereich der Kabelaufklärung durch den NDB gegen Personen beurteilen zu können. Wir haben bei Vostra letzte Woche darüber diskutiert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Punkt auch bei Vostra entsprechend korrigiert oder ergänzt wird. Ich habe heute erfahren, dass das in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates dann speziell angeschaut wird, weil das Bundesverwaltungsgericht im Prinzip in Bezug auf das Strafregister bei derartigen Situationen keine Einsicht haben könnte.