Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-06-17
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, noch zwei, drei Aussagen zu diesem Bereich zu machen. Es war der Kommission ausserordentlich wichtig, dass der Bereich der Aufsicht gegenüber der nationalrätlichen Fassung wesentlich vertieft und ergänzt wurde. Wir haben im Prinzip zwei Elemente, die wir in Bezug auf die Aufsicht jetzt implementieren.
Wir haben im Nachrichtendienstgesetz die Aufsicht mit den Artikeln 74, 74a, aber auch 75 verstärkt. Das ist das, was im Moment in Bezug auf das Nachrichtendienstgesetz gemacht werden konnte. Wir waren uns aber auch bewusst, dass es nicht unbedingt optimal ist, wenn ein Departement sich selbst entsprechend beaufsichtigt - die Aufsicht wäre im Departement im Generalsekretariat angesiedelt -, obwohl ich überzeugt bin, dass die Unabhängigkeit gewährleistet wäre. Wir haben damals gesagt, dass wir im Prinzip einen sogenannten Langschuss machen möchten. Wir haben eine Kommissionsmotion eingereicht - wir kommen später darauf zurück -, die eine entsprechende Aufsicht ausserhalb der Verwaltung vorsieht und bei deren Behandlung man später die Fragen, wer in diese Aufsicht kommt und wie sie gewählt werden soll, regeln kann; es sind Fragen, die Herr Recordon im Prinzip in seinen neuen Einzelantrag aufgenommen hat. Der Bundesrat ist bereit, diese Motion anzunehmen, und er wird dann entsprechend Bericht erstatten, sofern der Erstrat dieser Motion noch zustimmt; das ist noch zu vollziehen.
Sollte tatsächlich eine entsprechende Aufsicht ausserhalb der Verwaltung entstehen, so ist es durchaus nachvollziehbar, dass dann dieser Aufsicht ein entsprechendes Nachrichtendienst-Aufsichtsgesetz zur Seite gestellt wird, in welchem die Aufgaben, die Rechte und Pflichten und die Möglichkeiten entsprechend enthalten sind. Das würde dann bedeuten, dass all das, was jetzt betreffend Aufsicht im Nachrichtendienstgesetz vorhanden ist, in ein Nachrichtendienst-Aufsichtsgesetz transferiert werden könnte. Dann wird auch die Frage der einheitlichen Aufsicht transferiert. Soweit das möglich ist, sollte es möglichst nur noch eine fachliche Aufsicht geben - ich verweise aber darauf, dass die Kantone im Nachrichtendienst immer noch involviert sind.
Der Antrag Recordon enthält sehr viele interessante Faktoren; ich bin der Auffassung, wir sollten diese Artikel 74 und 74a nicht einfach ausser Acht lassen. Der Antrag nimmt die verschiedenen Absätze von Artikel 74 teilweise auf, allerdings nicht Artikel 74 Absatz 3 in Bezug auf die kantonalen Vollzugsbehörden. Das ist ein Mangel, der allenfalls noch behoben werden müsste. Dennoch hat es im Antrag sehr interessante Aspekte, die im Prinzip bereits in Richtung der Motion gehen. Das ist absolut begrüssenswert. Der Antrag weist allerdings auch Nachteile auf, z. B. führt der Vorschlag zu einer Kompetenzkollision zwischen administrativer Aufsicht und Oberaufsicht des Parlamentes. Auch das müsste man vielleicht noch speziell anschauen. Vor allem stellt sich bei Artikel 74a die Frage der Absätze 5 und 6, bei denen es um justiziable Themen geht. Das ist nicht unproblematisch.
Ich schlage Ihnen Folgendes vor: Ich beantrage, dass wir jetzt bei der Fassung der Kommission bleiben, würde den Bundesrat aber gern auffordern, den Antrag Recordon mitzunehmen. Wir schaffen so oder so eine Differenz zwischen dem Erstrat und unserem Rat, und so kann man den Antrag Recordon dann im Erstrat in der Differenzbereinigung noch einmal genau prüfen. Ich glaube, so wären die Anliegen von Herrn Recordon aufgenommen, sie könnten noch verfeinert werden, Mängel könnten korrigiert und ausgemerzt werden. Ich gehe davon aus, dass in der zweiten Runde, wenn die Vorlage wieder zu uns kommt, ein ausgefeilterer Vorschlag vorliegen wird, der wahrscheinlich mehr befriedigen wird als das, was uns mit dem Antrag Recordon jetzt vorliegt.
Herr Recordon, ich würde mich freuen, wenn Sie sich dem anschliessen könnten. Ihre Anliegen gehen so nicht verloren. Ich hoffe, dass der Bundesrat die Vorschläge mitnimmt.
In diesem Sinn bitte ich Sie, im Moment bei der Fassung Ihrer Kommission zu bleiben, würde mich aber freuen, wenn der Bundesrat den Antrag Recordon bei der nächsten Behandlung in der SiK-NR mit hineinnehmen würde. Vielleicht könnte Herr Recordon ihn auch über einen anderen Kanal dort noch einmal einspeisen.
Ich bitte Sie, bei der Formulierung der Kommission zu bleiben. Vielleicht könnte Herr Recordon seinen Minderheitsantrag zu Artikel 74a auf Seite 62 der Fahne unter diesen Voraussetzungen zurückziehen.