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preparatory:AB 185569

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-11

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Artikel, wie bei vielen anderen Artikeln auch, um den ausreichenden Schutz der Privatsphäre. Bei Drohnen hat man ein ungutes Gefühl; das ist tatsächlich so. Theoretisch könnte man sagen, aufgrund von Absatz 2 sei die Privatsphäre genügend geschützt. Absatz 2 sagt etwas Ähnliches aus wie die Ergänzung in Absatz 3. Aus dieser Sicht habe ich Verständnis für den Antrag der Minderheit; er entspricht dem Entwurf des Bundesrates.

Aufgrund der Diskussion in der Kommission, bei der es, wie es der Präsident der Kommission ausgeführt hat, um die Bewilligungspflicht ging, ist Absatz 3 als Kompromiss entstanden. Er ändert eigentlich nichts, aber er sagt in einer neuen Klarheit, was zu geschehen hat. Für den Nachrichtendienst spielt es keine Rolle, wie es geregelt ist. Es entspricht ohnehin dem, was wir in der Praxis leben. Aus politischer Sicht, angesichts der Skepsis, die man gegenüber Drohnen hat, könnten wir aber mit dem Antrag der Mehrheit durchaus leben. Er schafft Klarheit und kann negative Gefühle etwas beruhigen. Es ist eher eine emotionale oder eine politische Frage, die Sie zu entscheiden haben. Für den Nachrichtendienst spielt es keine Rolle, welchem Antrag Sie zustimmen; wir könnten mit dem Antrag der Mehrheit, die diese Skepsis noch einmal kräftiger zum Ausdruck bringt, gut leben.