Lexipedia

Niederberger Paul · Ständerat · 2015-06-11

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-11

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Ich spreche ein zweites Mal, weil ich beim ersten Mal von einer falschen Annahme ausgegangen bin. Ich habe gedacht, dass man kurz über den Nichteintretensantrag diskutiert, dann darüber abstimmt und dann eine allgemeine Eintretensdebatte führt. Das hat man jetzt anders gemacht, weshalb ich mich noch einmal melde. In der Zwischenzeit habe ich mich auch erkundigt: Im Nationalrat wurde auch ein Nichteintretensantrag gestellt; dieser wurde von 33 Ratsmitgliedern unterstützt.

Ich spreche zuerst zur Arbeit der Geschäftsprüfungsdelegation: Die GPDel nimmt wie die übrigen Organe des Parlamentes im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur bundesrätlichen Vorlage Stellung. Das hat sie am 22. April 2014 mit einem Mitbericht an die SiK-NR gemacht. Sie hat dabei 31 Anträge und Empfehlungen unterbreitet. Wenn Kollege Stöckli jetzt sagt, er sei von der seriösen Arbeit der GPDel überrascht, dann muss ich annehmen, dass er der Delegation diese seriöse Arbeit nicht zugetraut hat.

Im Mitbericht der GPDel kommen deren Erfahrungen aus der Oberaufsicht zum Ausdruck. Sie benutzt Mitberichte auch, um im Bedarfsfall den Empfehlungen aus ihren Inspektionen Nachdruck zu verleihen. Das Nachrichtendienstgesetz ist das bisher umfassendste Reformprojekt für den Staatsschutz und den Nachrichtendienst. Seine Ziele sind breiter als diejenigen des ursprünglichen BWIS von 1997, sie sind auch höher gesteckt als diejenigen der gescheiterten Vorlage BWIS II aus dem Jahre 2007. Die Vorlage hat für die zukünftige Arbeit der GPDel und für ihre institutionelle Rolle grundlegende Auswirkungen.

Im Mitbericht wurde versucht, vornehmlich aus der Perspektive der Aufsichts- und Kontrollverfahren Verbesserungsvorschläge über die ganze Vorlage hinweg einzubringen. Die GPDel übt die Funktion der Oberaufsicht aus; es ist ihr deshalb ein besonderes Anliegen, dass das Nachrichtendienstgesetz eine lückenlose Kontrolle seitens der Exekutive sicherstellt. Es kann nicht Aufgabe der GPDel sein, Lücken in der Führung und der Aufsicht seitens des Bundesrates und des zuständigen Departementes zu kompensieren. Dieses Prinzip ist umso wichtiger, je umfassender die Kompetenzen und Aufgaben des Nachrichtendienstes werden.

Bei knapp der Hälfte der Bestimmungen ist der Nationalrat dem Mitbericht der GPDel gefolgt, bei der anderen Hälfte hat der Nationalrat die Anliegen nicht berücksichtigt. In der Beratung der SiK-SR hat die GPDel deshalb noch einmal interveniert. Dabei hat sie aber nur Bestimmungen aufgenommen, die von der Wichtigkeit her als hoch einzustufen sind, und das betraf insgesamt zehn Artikel. Es geht dabei mehrheitlich um die Aufsicht und die Führung des Nachrichtendienstes, denn diese Elemente sind die Grundlage für die Oberaufsicht und betreffen somit ihr Kerngeschäft. Die SiK-SR hat praktisch alle Anträge der GPDel übernommen, das stärkt die direkte Aufsicht und die Oberaufsicht.

Der Nachrichtendienst leistet einen substanziellen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung. Das grösste Gefährdungspotenzial besteht in der heutigen Zeit im Terrorismus und im Angriff auf kritische Infrastrukturen. Der Nachrichtendienst des Bundes beschafft Informationen, analysiert sie, wertet sie aus und leitet sie weiter, z. B. eben an die Bundesanwaltschaft. Der Nachrichtendienst begeht dabei oft eine Gratwanderung, denn es kann entscheidend sein, zu welchem Zeitpunkt eine Information an einen Entscheidungsträger weitergeleitet wird. Das ist wohl kaum gesetzlich zu regeln, da spielt die Zusammenarbeitskultur eine wesentliche Rolle. Es geht um eine Unternehmenskultur gegenüber den verschiedensten Instanzen, die eine wesentliche Rolle im Nachrichtendienst und Staatsschutz übernehmen.

Roland Burkhard war bis 2003 stellvertretender Chef des Inlandnachrichtendienstes. Er schrieb in der "NZZ" vom 26. August 2014 unter dem Titel "Abgrundtiefes Misstrauen": "So trauen denn die Geschäftsprüfungsdelegation, die Finanzdelegation und die Rechtskommission offensichtlich gleich dreien unserer Behörden nicht zu, die Massnahmen des Nachrichtendienstes rechtmässig anzuordnen und zu überwachen: dem Bundesverwaltungsgericht nicht ... dem Aussen- und Justizdepartement nicht ... und dem Verteidigungsminister nicht."

Ich muss Herrn Burkhard einfach sagen: Es geht hier nicht um eine Kultur des Misstrauens gegenüber den erwähnten Behörden, sondern es geht um eine kritische Aufsicht und um eine kritische Oberaufsicht. Es geht um die allgemeingültigen Anforderungen an den Schutz der Persönlichkeit, und es geht um eine funktionierende, lückenlose Aufsicht mit den unterschiedlichen Anforderungen, die für die nachrichtendienstliche Tätigkeit im In- und Ausland gelten, nämlich Sicherheit versus persönliche Freiheit. Deshalb müssen die direkte Aufsicht, die beim Bundesrat liegt, beim VBS, und die Oberaufsicht - sprich die GPDel - ganz einfach gesagt wissen, was der Nachrichtendienst tut.

Die Umsetzung dieses Gesetzes ist eine grosse Herausforderung für den Nachrichtendienst und die übrigen Behörden. Die Herausforderung liegt in der frühzeitigen Erkennung von geheimen Vorbereitungshandlungen und deren Nachweis. Es ist aber auch eine Herausforderung für die GPDel als Oberaufsichtsbehörde, welche die Umsetzung zu begleiten hat.

Was Ihnen die SiK des Ständerates nun vorlegt, ist ein nach meiner Beurteilung sehr gutes Gesetz, das in der heutigen Zeit absolut notwendig ist.