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preparatory:AB 185587

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-11

Wortprotokoll

Ich nehme einige Aussagen von Kollege Rechsteiner etwas unter die Lupe: Es geht in diesem Gesetz tatsächlich einerseits um die persönliche Freiheit, andererseits um die Sicherheit in unserem Land. Was die Sicherheit betrifft, ist Handlungsbedarf gegeben und notwendig. Sie haben auf die Fichenaffäre zurückgeblendet; das ist eine unschöne Zeitepoche, in der es zu dieser Affäre kam. Sie haben aber nicht gesagt, welche Lehren aus dieser Fichenaffäre gezogen wurden. Die direkte Aufsicht, d. h. die Aufsicht beim VBS und beim Bundesrat, wurde verstärkt. Auch die Oberaufsicht wurde verstärkt, indem eben auch Plausibilitäten geprüft werden. Gerade heute wird bei der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) vierteljährlich, jedes Quartal, kontrolliert, wie viele Daten gespeichert werden, welche gelöscht wurden usw.

Sie sprechen vom Tatverdacht. Ja, lieber Kollege, wer kann dann feststellen, ob Straftaten irgendwo begangen werden könnten, wenn das nicht der Nachrichtendienst tut? Es ist eben die Aufgabe des Nachrichtendienstes, das zu tun. Und wenn Verdachtsmomente vorliegen, dann werden diese an die Strafbehörde weitergeleitet, die dann die entsprechenden Massnahmen vornimmt.

Dann haben Sie gesagt - das ist eine sehr kecke Aussage von Ihnen -, es mangle beim Nachrichtendienst nicht an der Menge der Daten. Doch, es mangelt an der Menge. Wir haben heute zwar die Funkaufklärung; wenn Sie aber die Datenmenge der Funkaufklärung betrachten, dann stellen Sie eine Abnahme fest. Wir haben heute eben ganz andere, moderne Informationsmittel: Computer, E-Mails und die heute im Markt erhältlichen Informationsmöglichkeiten.

Sie pauschalisieren, wenn Sie sagen, dass die Prinzipien der privaten Freiheit über Bord geworfen werden. Wenn Sie nämlich ins Detail des Gesetzes gegangen sind, dann haben Sie Folgendes feststellen können - der Kommissionspräsident und -sprecher hat darauf hingewiesen -: Wenn man Wanzen setzen will, wenn man in Computer eindringen will, dann braucht es eine dreifache Instanz, die das bewilligt. Gerade hier legt auch die GPDel den Schwerpunkt, dass das auch überwacht und kontrolliert werden kann. Der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen, dass diese Frage noch nicht endgültig geklärt ist.

Die Frage ist doch: Müssen wir zuerst warten, bis etwas passiert? Eine absolute Sicherheit wird es nie geben. Aber es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, also unsere Aufgabe, dass wir diese Gefahrensituation und diese Gefahrenmomente auch rechtzeitig aufspüren und präventiv wirken können. Dazu ist dieses Gesetz geschaffen.

Ich möchte Sie bitten, auf den Gesetzentwurf einzutreten.

Noch eine Bemerkung: Es ist interessant, dass im Nationalrat kein Nichteintretensantrag gestellt wurde. Allenfalls bin ich falsch informiert, wenn Sie mit dem Finger abwinken.