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Fasel Hugo · Nationalrat · 2000-03-08

Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Ich werde mich gleichzeitig zur Kommissionsmotion "Aufhebung des Kontrahierungszwanges" (00.3003) und zu Artikel 55a äussern, weil die beiden Geschäfte ja miteinander verbunden sind. Ausgangspunkt der ganzen Diskussion waren vor allem die bilateralen Verträge und die berechtigte Angst, dass wir von zusätzlichen Leistungserbringern aus dem EU-Raum überschwemmt werden könnten.

Die Aufhebung des Kontrahierungszwangs wäre eine Massnahme, die dieser Gefahr entgegenwirken kann. Wir haben aber bei näherer Betrachtung festgestellt, dass die Umsetzung dieses Instrumentes noch einer ganzen Reihe von zusätzlichen Überlegungen bedarf. Die Abklärungen, die das Amt und das Departement bisher getroffen haben, haben uns in der Kommission nicht genügend Sicherheit geboten, um verlässlich legiferieren zu können.

Vor allem haben sich im Zusammenhang mit der Aufhebung des Kontrahierungszwangs folgende Fragen gestellt: Es gilt, die Möglichkeit des willkürlichen Ausschlusses von Leistungserbringern, also die Willkür, zu bekämpfen. Wir haben festgestellt, dass man aufpassen muss, dass nicht junge Ärztinnen und Ärzte ausgeschlossen werden. Wir haben beim Kontrahierungszwang auch festgestellt, dass es nicht genügt, nur den ambulanten Bereich mit einzubeziehen, sondern dass auch der stationäre Bereich mit zu berücksichtigen ist. Wäre dem nicht so, würde man eventuell Leistungen einfach vom ambulanten in den stationären Bereich verschieben. Wir haben festgestellt, dass mit der Aufhebung des Kontrahierungszwangs die Krankenkassen eine ganze Reihe von Machtbefugnissen und Entscheidungsmacht bekommen. Wir wollen aber die Grundversicherung nicht alleine den Krankenkassen überlassen, vor allem wenn es um die Leistungen für die Grundversicherung in den Regionen geht. Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, dass die Aufhebung des Kontrahierungszwangs erst dann zu vollziehen ist, wenn zusätzliche Abklärungen gewährleistet sind.

Nichtsdestotrotz galt es auf die Entwicklungen zu reagieren, die schon heute abzusehen sind, wenn die bilateralen Verträge angenommen werden. So ist Artikel 55a zustande gekommen. Tatsache ist, dass dieser einen Blankocheck für das Departement darstellt, und wir hoffen, dass das Departement mit dieser weitgehenden Vollmacht auch konstruktiv umgehen wird. Beispielsweise darf es nicht sein, dass dieser Blankocheck zu einer Verteidigung bereits bestehender Ärzteschaften führt. Es muss dafür gesorgt sein, dass auch neue Ärzte und Ärztinnen in unser System aufgenommen werden können.

Die grüne Fraktion wird deshalb Artikel 55a gemäss Antrag der Mehrheit zustimmen und ebenfalls für Überweisung der Motion "Aufhebung Kontrahierungszwang" eintreten.