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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-06-11

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-11

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel lag ein Antrag seitens der GPDel vor, der jedoch unter Beizug des Bundesamtes für Justiz und des VBS noch fertigredigiert und angepasst wurde. Die Formulierung lehnt sich an Artikel 17 Absatz 3 des heutigen BWIS an und berücksichtigt im Grundsatz die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes nach schweizerischem Recht und deren Einhaltung.

In Absatz 1 wird deshalb festgehalten, dass vor jeder Bekanntgabe von Personendaten zu prüfen ist, ob die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für die Bekanntgabe oder die Weitergabe erfüllt sind.

Absatz 2 hält ausdrücklich fest, dass derartige Daten an Staaten ohne angemessenen Datenschutz nur dann, in Abweichung vom Datenschutzgesetz, weitergegeben werden können, wenn die Schweiz mit diesem Staat diplomatische Beziehungen pflegt und die Voraussetzungen gemäss Litera a und Litera e erfüllt sind.

Absatz 3 regelt, dass im Einzelfall Personendaten weitergegeben werden können, wenn der Empfängerstaat zusichert, über das Einverständnis der betroffenen Person zu verfügen.

Absatz 3bis regelt die Ermächtigung, Personendaten im Abrufverfahren an ausländische Sicherheitsorgane abzugeben. Dies ist möglich, wenn deren Staaten ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten und wenn die Schweiz mit diesen Staaten einen Vertrag gemäss Artikel 69 Absatz 3 - wir haben schon darüber diskutiert - abgeschlossen hat.

Absatz 4 regelt, dass Personendaten einem ausländischen Sicherheitsorgan nicht bekanntgegeben werden dürfen, wenn die betroffene Person dadurch der Gefahr einer Doppelbestrafung oder ernsthafter Nachteile für Leib, Leben oder Freiheit gemäss der Menschenrechtskonvention ausgesetzt wäre.

Absatz 5 regelt die Weitergabe der Personendaten, die in einem Verfahren benötigt werden. Dort gelten die Bestimmungen über die Rechtshilfe.

Es handelt sich hier um eine neue Konzeption von Artikel 60. Ich ersuche Sie im Namen der Kommission, diese Konzeption, die von der Kommission einstimmig beschlossen worden ist, zu bestätigen.