Fetz Anita · Ständerat · 2015-06-11
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-11
Wortprotokoll
Hier geht es um das Auskunftsrecht. Das Recht, darüber Auskunft zu erhalten, ob man vom Nachrichtendienst erfasst ist oder nicht, gehört zu den zentralen und wichtigen Rechten der Bürger. Ich meine, es muss hier unbedingt verbessert werden. [PAGE 529]
Vor lauter Einschränkungen - wahrscheinlich haben es die wenigsten genau gelesen - hat sich das Auskunftsrecht eher zu einem Nichtauskunftsrecht entwickelt, so, wie es jetzt vorgesehen ist. Haben Sie schon einmal ein Auskunftsgesuch gestellt? Ich würde es Ihnen empfehlen, weil Sie in Zukunft immer mehr Bürger treffen, die Sie fragen werden, wie man das macht und wie man da vorgeht. Ich sage Ihnen jetzt, wie das geht, und zwar in der Realität, in der Praxis - Sie müssen sich einmal vorstellen, was das heisst -: Ist eine Person nicht verzeichnet, hat sie auch nichts zu befürchten; sie erhält dann nur die Auskunft, es gebe keine Auskunft, weil das Gesuch so oder so aufgeschoben worden sei. Die betroffene Person kann dann via Datenschützer eine weitere Prüfung verlangen und erhält danach immer nur die gleichbleibende Antwort, es sei entweder alles rechtmässig oder der Datenschützer habe eine Empfehlung zur Behebung des allfälligen Fehlers ausgesprochen. Nur wenn die gesuchstellende Person glaubhaft darlegt, dass ihr bei einem Aufschub der Auskunft ein erheblicher, nichtwiedergutzumachender Schaden erwachse, kann der Datenschützer empfehlen, dass ausnahmsweise sofort Auskunft erteilt werden solle, sofern die innere und äussere Sicherheit nicht gefährdet seien. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, Sie wären regelmässig im Ausland geschäftlich unterwegs und würden daher halt einfach die Auskunft brauchen, ob das etwas bedeutet. Es dauert sehr lange, bis Sie endlich wissen, ob Sie tatsächlich nicht erfasst sind. Ich sehe nicht ein, warum das derart eingeschränkt werden soll.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft geschrieben, er hätte sich durchaus andere Regelungen vorstellen können. Ich bitte Sie deshalb, hier eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, damit wir das nochmals ansehen können. In diesem Sinne können Sie meinen Einzelantrag sozusagen als Platzhalter verstehen. Es kann nicht sein, dass wir Bürgern, die nicht registriert sind, das aber unbedingt wissen müssen, weil sie z. B. viel im Ausland zu tun haben, derart eingeschränkt Auskunft geben. Das kann nicht der Sinn des Auskunftsrechtes sein.
Ich bitte Sie hier dringend, Hand zu bieten, damit man das nochmals genau überprüfen und eine bessere Regelung finden kann.