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preparatory:AB 185711

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-04

Wortprotokoll

Mit der Motion 10.3881, "Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche", wurde der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Gesamtkonzeption für die zukünftige Förderung des schweizerischen Schienengüterverkehrs in der Fläche zu unterbreiten. Der Bundesrat legte am 30. April 2014 die Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes aus dem Jahre 2008 vor. Wir haben heute als Zweitrat darüber zu befinden.

In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat im Wesentlichen folgende Änderungen vor: Mit den neuen Instrumenten Netznutzungskonzept als Langfristplanung und Netznutzungspläne als konkrete Zuteilung der Trassen auf die Verkehrsarten im Tages- und Wochenverlauf sollen attraktive Fahrrechte, also Trassen, für den Schienengüterverkehr mittel- und langfristig gesichert werden. Kantone und betroffene Akteure, also Verlader und Transportgewerbe, sollen in einen institutionalisierten Planungsprozess für den Schienengüterverkehr einbezogen werden. Daraus resultiert ein Konzept nach Raumplanungsgesetz, welches unter anderem festlegt, welche Anschlussgleise und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr finanziell gefördert werden sollen und wie diese an das bestehende Schienennetz angeschlossen werden sollen.

Der Bund leistet Investitionsbeiträge für Anschlussgleise und für Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs in der Schweiz künftig ausschliesslich in der Form von A-fonds-perdu-Beiträgen. Einzig für Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs im Ausland, welche der Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs dienen, können auch in Zukunft noch Darlehen gewährt werden. Diese Investitionen steuert das Parlament in Zukunft über Rahmenkredite. Für den ersten Rahmenkredit für die Jahre 2016 bis 2019 beantragt der Bundesrat einen Betrag von 210 Millionen Franken. Weiter soll die Eigenwirtschaftlichkeit des Schienengütertransports erreicht werden. Schliesslich schlägt der Bundesrat vor, dass die SBB von der gesetzlichen Pflicht entbunden werden, Güterverkehr als Kerngeschäft anzubieten. Die SBB brauchen jedoch für eine allfällige wesentliche Reduktion des Einzelwagenladungsverkehrs die Zustimmung des Bundesrates.

Mit all diesen Massnahmen soll der Schienengüterverkehr in der Fläche gestärkt werden. Damit kann der Schienengüterverkehr ein verlässlicher Partner der Strasse werden und die Verlagerung unterstützen. Die Wirtschaft und das Transportgewerbe sind auf langfristig verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen, und es braucht das Miteinander der Verkehrsträger Strasse, Schiene und auch Schifffahrt.

Noch ein Wort zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene: Während seit der Annahme der Alpen-Initiative für den alpenquerenden Güterverkehr in Artikel 84 der Bundesverfassung ein generelles Ziel zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene festgehalten ist, fehlt im geltenden Recht ein entsprechender Auftrag für den Güterverkehr in der Fläche. Auch der Bundesrat will für den Schienengüterverkehr in der Fläche kein Verlagerungsziel festlegen, weil dies dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit widerspricht und kaum umsetzbar wäre.

Der Nationalrat behandelte als Erstrat die Vorlage anlässlich der Frühjahrssession und nahm dabei nur wenige Änderungen vor. So beschloss er in einzelnen Punkten eine Ausdehnung des Förderbereichs, indem er namentlich nebst dem Bau und der Erweiterung von Anschlussgleisen und Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs auch deren Erneuerung durch Investitionsbeiträge des Bundes unterstützen will. Gleichzeitig beschloss er eine Erhöhung des Rahmenkredites um 40 auf 250 Millionen Franken. Weiter stimmte der Nationalrat auch der Möglichkeit einer Mitfinanzierung beim Bau von Hafenanlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr zu. Der Nationalrat nahm die Vorlage 1, also das Gütertransportgesetz, mit 135 zu 51 Stimmen bei 4 Enthaltungen und die Vorlage 2, den Bundesbeschluss über den Rahmenkredit, mit 148 zu 36 Stimmen bei 1 Enthaltung an.

Ihre Kommission befasste sich als Kommission des Zweitrates an ihren Sitzungen vom 13./14. April und 18. Mai mit dieser Vorlage. Der Handlungsbedarf war in der Kommission unbestritten, sie trat einstimmig auf die Vorlagen ein. Die Kommission folgte in der Detailberatung mehrheitlich dem Entwurf des Bundesrates und nahm nur einige wenige Änderungen vor. So schlägt die Kommissionsmehrheit im Gegensatz zu Bundesrat und Nationalrat vor, den Güterverkehr auch in Zukunft als Kernaufgabe der SBB zu definieren. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich dem Nationalrat an, der im Gegensatz zum Bundesrat auch Investitionsbeiträge an die Erneuerung von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und von Anschlussgleisen vorsieht. Schliesslich möchte die Kommissionsmehrheit, dass die Bundesbeteiligung an Bestellungen von Leistungen im Gütertransport auf dem Meterspurnetz nicht auf die Höhe der Kantonsbeiträge begrenzt wird. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage 1, also dem totalrevidierten Gütertransportgesetz, mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Den Finanzrahmen hat sie vorwiegend aus finanzpolitischen Gründen auf 210 Millionen Franken festgesetzt und ist damit dem Bundesrat gefolgt. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage 2, den Bundesbeschluss über den Rahmenkredit, einstimmig ohne Enthaltungen angenommen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlagen einzutreten und den Anträgen der Kommission respektive der Mehrheit zu folgen.

Zusammen mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes behandeln wir heute auch die Motion der KVF-NR 14.3998, "Weiterentwicklung von SBB Cargo", und das Postulat der KVF-SR 15.3496, "Evaluation der Weiterentwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo". Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession die Motion angenommen, die den Bundesrat beauftragt, direkt eine Vorlage zur Ausgliederung der Cargo-Sparte aus dem SBB-Konzern vorzulegen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion abzulehnen. Stattdessen hat sie ein Postulat deponiert, das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erarbeiten, der die verschiedenen Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Güterverkehrssparte der Schweizerischen Bundesbahnen, also der SBB Cargo AG, evaluiert und darstellt. Die Kommission hat sich mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für das Postulat ausgesprochen.

Wir werden die Motion und das Postulat zusammen mit Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen beraten, weil alle drei Geschäfte einen inhaltlichen Zusammenhang haben. In Artikel 3 Absatz 1 des SBB-Gesetzes geht es nämlich um die [PAGE 379] Kernaufgaben der SBB, zu denen gemäss geltendem Recht auch der Güterverkehr gehört.