Bieri Peter · Ständerat · 2015-06-04
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-04
Wortprotokoll
Vorerst meine Interessenbindung: Wie Sie wissen, bin ich Präsident des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr.
Wenn ich mich zu diesem Thema melde, so deshalb, weil ich in der KVF den vorliegenden Vorschlag für dieses Postulat 15.3496 und für das Vorgehen eingebracht habe und gleichzeitig beantrage, die vom Nationalrat stillschweigend angenommene und auch nicht diskutierte Motion 14.3998 zur Ablehnung zu empfehlen.
Warum ist dieses Vorgehen klugerweise zu wählen? Und warum ist von einer Hauruck-Übung abzusehen? In Artikel 3 des SBB-Gesetzes wird der Güterverkehr als Kernauftrag des Unternehmens bezeichnet. Wir haben in der KVF auch die Spitzen der SBB zu diesem Auftrag angehört: Auch sie betrachten den Güterverkehr in der Zukunft als eines ihrer Kerngeschäfte.
Der Bundesrat lehnt nun sowohl die Motion der KVF-NR 14.3998 als auch die Motion Regazzi 14.3260, "Gleich lange Spiesse im Güterverkehr durch die Verselbstständigung von SBB Cargo", ab. Er begründet seine Haltung mit der Feststellung, dass die Einbindung der SBB Cargo AG in den SBB-Konzern keinen wesentlichen Grund für Marktanteilsverluste des Schienengüterverkehrs oder für fehlenden Wettbewerb im schweizerischen Güterverkehr darstelle. Seit der Marktöffnung im Jahre 1999 sei die SBB Cargo AG einziger Anbieter im Einzelwagenladungsverkehr; dies sei in erster Linie auf die geringe Profitabilität und die hohen Investitionshürden zurückzuführen. Der Bundesrat möchte jedoch mit der Revision des SBB-Gesetzes in Artikel 3 Voraussetzungen schaffen, damit SBB Cargo im dynamischen Güterverkehrsmarkt allenfalls auch Partnerschaften eingehen kann. Insofern verschliesst er sich einer Neuorientierung nicht. Er erachtet es jedoch weder aus wettbewerblichen noch aus verkehrs- oder staatspolitischen Gründen als zielführend, im jetzigen Zeitpunkt die SBB Cargo AG durch gesetzliche Vorgaben zwingend aus dem Konzern auszugliedern.
Mit unserem Vorgehen möchten wir dem Bundesrat einen Prüfungsauftrag erteilen. Er soll die verschiedenen Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Güterverkehrssparte der Schweizerischen Bundesbahnen, sprich der SBB Cargo AG, evaluieren. Dabei sollen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Eignermodelle aus unterschiedlichen Sichtweisen begutachtet werden. Es gibt die volkswirtschaftliche Bedeutung: Haben wir genügend Güterverkehrsanschlusspunkte? Es gibt die staatspolitische Fragestellung: Ist der Service public gewährleistet? Es gibt einen verkehrspolitischen Gesichtspunkt: die Entlastung der Strasse. Und es gibt den unternehmerischen Gesichtspunkt: Ist die SBB Cargo AG rentabel? Man kann es aus der Sicht der Nutzer auch betriebswirtschaftlich betrachten, indem die Frage zu beantworten ist, ob das Verladen für einen Wirtschaftszweig oder für ein Wirtschaftsunternehmen sinnvoll und profitabel sei. Im Vordergrund der Prüfung stehen die Möglichkeiten des heutigen Status quo, einer Beteiligung Dritter bei gleichzeitigem Verbleib der SBB Cargo AG innerhalb des SBB-Konzerns sowie der Überführung in ein eigenständiges Unternehmen mit staatlicher Mehrheitsbeteiligung bzw. mit Beteiligung privater Logistikunternehmer oder Dritter an der SBB Cargo AG.
Mit diesem Vorgehen verschliesst sich unsere ständerätliche Kommission einer Neupositionierung der SBB Cargo AG nicht, will jedoch zuerst eine vertiefte Analyse der Folgen der Ausgliederung aus dem SBB-Konzern oder einer Teilprivatisierung vornehmen.
Darf ich Sie abschliessend an verschiedene ähnlich gelagerte Übungen im Bereich der ehemaligen Bundesregiebetriebe erinnern? So etwa an die Ausgliederung von Cargo Domizil, einer Firma, die ganz aus dem Eigentum der SBB, aber auch von der Schiene verschwunden ist und heute Privaten gehört, oder an die Teilprivatisierung der Swisscom, die auch nicht von einem Tag auf den anderen und auch nicht ohne hörbare Nebengeräusche vonstattengegangen ist. Wir tun also gut daran, auch diese Übung mit der notwendigen Sorgfalt anzugehen.
Ich bitte Sie deshalb, vorderhand Artikel 3 des SBB-Gesetzes zu belassen. Da ändert sich nichts Wesentliches, wenn der Güterverkehr weiterhin eine Kernaufgabe der SBB bleibt. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen, denn die Motion beinhaltet einen verbindlichen Auftrag, was zu machen ist. Es wird etwas gemacht, bevor darüber nachgedacht wird. Deshalb ist diese Motion falsch formuliert und abzulehnen. Ich bitte Sie, den sorgfältigen Weg des Postulates zu gehen; dort haben wir die entsprechenden Fragen gestellt. Ich glaube, das ist ein Vorgehen, das klug ist und an das wir bei solchen Fragen auch gewöhnt sind.