Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-06-04
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-06-04
Wortprotokoll
Herr Ständerat Graber hat ein Thema aufgeworfen, dessen ich mir auch erst bewusst bin, seit wir die Prüfintervalle für die Personenwagen angepasst haben. Da haben wir gesehen, dass es heute ein jährliches Prüfintervall für LKW, aber auch für Taxis, Reisecars usw. gibt. Das basiert an sich auf dem Landverkehrsabkommen mit der EU, das wir im Juni 2004 ins Landesrecht übernommen haben.
Aufgrund der seitherigen Entwicklungen und der Garantien, die man vom Werk bekommt, finde ich die Aufforderung berechtigt, das anzuschauen. Ich weiss inzwischen von Transporteuren, dass es relativ viel Geld kostet, den Lastwagen für eine Nachprüfung bereitstellen zu müssen. Auf der anderen Seite geht es natürlich auch um eine Einnahmequelle für Garagisten und die Strassenverkehrsämter; die werden daran nicht so Freude haben.
Was wir bei der Umsetzung berücksichtigen müssen - Herr Graber schreibt es im Titel seines Postulates richtig -: Das kann nur für den Binnenverkehr gelten. Wenn ein LKW natürlich grenzüberschreitend im Einsatz ist, dann muss man die jährliche Prüfung gemäss EU akzeptieren. Nichtsdestotrotz finde ich: Es lohnt sich, eine Änderung zu machen, wenn man damit Bürokratie abbauen kann.
Bei der Umsetzung wird es zu Diskussionen mit den Strassenverkehrsämtern kommen: Wie kann das dann kontrolliert werden? Auch beim Zoll stellt sich dann die Frage, ob ein Lastwagen nur im Binnenverkehr oder auch grenzüberschreitend im Einsatz ist. Diese Aspekte haben wir noch nicht so im Griff. Aber wir sind daran und werden unser Bestes geben, damit wir Ihnen schnellstmöglich eine Umsetzung des Anliegens unterbreiten können.