Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-19

Wortprotokoll

Bei Artikel 2 bitte ich Sie natürlich, der Mehrheit zu folgen und auf die Aufnahme eines Grundversorgungsziels in Absatz 0 zu verzichten. Die Grundversorgung ist in der Schweiz flächendeckend gewährleistet, sie kann aber nur gewährleistet werden, wenn wir die Versorgung verkehrsträgerübergreifend sicherstellen können. Eine Grundversorgung alleine auf der Schiene ist schon deshalb nicht möglich, weil nicht alles und jedes an das Schienennetz angebunden werden kann und weil eine Versorgung mit Gütern auf der Schiene bis zum Endkunden praktisch gar nicht möglich ist. Vor dem Konsum oder vor der Verarbeitung wird fast jedes Gut in irgendeiner Form auf der Strasse befördert.

Bei Artikel 2 Absatz 1 bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Ich kann mich einverstanden erklären mit der Formulierung der Mehrheit, mit der Ergänzung, dass auch die Hafeninfrastruktur zu denjenigen Teilen gehört, für die es Rahmenbedingungen des Bundes gibt.

Bei Artikel 3 Absatz 3 bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Auch hier ist die Vorlage natürlich in derselben Logik anzupassen, das heisst, die Hafeninfrastruktur ist auch in die Sachpläne aufzunehmen. Die Minderheit Rytz Regula möchte auch die Energie- und Klimastrategie und die kantonale Richtplanung aufnehmen. Ich glaube, das ist ein Denkfehler, denn in Artikel 3 geht es ja darum, dass zum Beispiel Rangierbahnhöfe und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr am richtigen Ort und richtig dimensioniert sind; da sehe ich keinen Zusammenhang mit der Klima- und Energiepolitik.

Auch bei Artikel 5 zum Transport gefährlicher Güter bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Frau Mahrer nimmt eine Sorge auf, die schon lange da ist und die sicher auch nicht unberechtigt ist. Gefährliche Güter zu transportieren ist ein heikles Geschäft. Aber es ist gesagt worden: Zum einen haben wir dazu internationale Richtlinien, und zum andern ist es weit ungefährlicher, solche Güter auf der Schiene zu befördern als auf der Strasse; das hat Herr Nationalrat Lehmann zu Recht gesagt. Stellen Sie sich vor: Das Risiko auf der Strasse wäre ein immens grösseres! Deshalb ist der Ansatz, dass der Güterzug in der Regel das Transportmittel ist, richtig.

Die Sicherheitsstandards für Gefahrguttransporte auf der Schiene sind dementsprechend sehr hoch. Wir sehen keinen Anlass für politische Kompetenzverschiebungen oder für eine Neuregelung. Das gilt auch für die Chlor-Transporte: Es trifft zu, dass die mit der Siedlungsentwicklung - mit dem verdichteten Bauen in der Westschweiz oder mit der Erschliessung neuer Gebiete - verbundene längerfristige Problematik der Chlor-Transporte allenfalls konfliktär ist. Das ist dann aber nicht eine Sache des Bundes, sondern vor allem der Kantone. Gerade weil aneinandergrenzende Kantone das unterschiedlich beurteilen, haben wir hierzu - mit den Kantonen, mit den verschiedenen Bundesämtern, aber auch mit der Industrie - eine Arbeitsgruppe gegründet, welche der Frage nachgeht, wie man diese divergierenden Interessen miteinander in Einklang bringen kann. Wir erwarten bis Ende Jahr die ersten Erkenntnisse aus diesen Gesprächen.

Zu Artikel 8 und zu den Investitionsbeiträgen: Das ist ein sehr wichtiger Artikel, weil wir - wie Sie gesehen haben - die bisherigen Betriebsbeiträge herunterfahren und zum Teil durch Investitionsbeiträge an Anschlussgleise und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr ersetzen möchten. Das ist nämlich eher Sache des Staates als Sache der Betreiber bzw. der Unternehmen.

Beim Antrag der Kommissionsmehrheit besteht das Problem, dass Sie den Bund auch noch verpflichten wollen, in die Erneuerung von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr zu investieren. Ich bitte Sie, hier klar dem Antrag der Minderheit Walti Beat zuzustimmen. Das wäre sonst nämlich ein Fass ohne Boden, das könnte sehr kostspielig sein. Es ist auch aus betriebs- und marktwirtschaftlichen Gründen nicht einsichtig, dass sich der Bund auch noch an der Erneuerung von Umschlagsanlagen beteiligen soll. Wenn man baut, rechnet man selbstverständlich auch Erneuerungen mit ein; das gehört auch zu den Betriebskosten einer Anlage. Es gibt somit keinen Grund, dass sich auch der Bund als Nichteigentümer inskünftig mit Investitionsbeiträgen an den Erneuerungsarbeiten an solchen Anlagen beteiligen soll. Förderte man Erneuerungen, würden die Anschlussgleisbesitzer gegenüber heute im Übrigen deutlich entlastet. Das kann ja auch nicht das Ziel dieser Vorlage sein. Wir verlangen ja von den Betreibern wirtschaftliche Abwägungen darüber, ob eine Investition überhaupt erfolgen soll und sinnvoll ist. Mit einer solchen Förderung würde dieses Konstrukt in sich zusammenbrechen.

Deshalb bitte ich Sie - das sage ich vor allem zu meiner Fraktion -, diese Subventionsausweitung abzulehnen.

Bei Artikel 8 Absatz 2 bitte ich Sie, die Minderheit Walti Beat zu unterstützen. Auch hier muss ich Ihnen in Bezug auf die Finanzpolitik nochmals sagen: Aus Sicht des Bundesrates ist es völlig falsch, mit 80 Prozent - stellen Sie sich das vor: mit 80 Prozent! - vom Bund her zu subventionieren. Wo machen wir das sonst? Die Massstäbe, die hier die Mehrheit ansetzt, sind schlichtweg unverantwortlich.

Aus Sicht des Bundesrates ist es richtig, dass wir uns auch hier weiterhin an den anrechenbaren Kosten beteiligen, aber eben bis zu 60 Prozent. In der Periode 2012-2015 machen die Investitionsbeiträge rund 133 Millionen Franken aus. Jetzt weiten wir das mit dem neuen Konstrukt schon auf 210 Millionen Franken aus. Wenn Sie jetzt noch von 60 auf 80 Prozent gehen, dann werden die notwendigen Mittel weiter zunehmen. Das ist weder im nationalen Interesse noch im Sinne der vermehrten Betonung, dass sich solche Anlagen auch selber rentabilisieren müssen. Wir haben zudem auch heute schon die Möglichkeit - und das ist auch im Entwurf des Bundesrates und im Antrag der Minderheit Walti Beat enthalten -, beim Bau von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr von nationaler Bedeutung, wenn sie so eingeschätzt werden, im Ausnahmefall auf 80 Prozent zu gehen. Aber das soll der Ausnahmefall sein und sicher nicht die Regel. Ich bitte Sie daher, auch finanzpolitisch solide zu bleiben.

Bei Artikel 8 Absatz 4 geht es schliesslich noch um die Beiträge für Umschlagsanlagen im Ausland. Hier bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die Minderheit Binder hat [PAGE 501] tatsächlich berechtigte Fragen aufgeworfen. Es ist natürlich so, dass wir in solchen Fällen durchaus heute schon A-fonds-perdu-Beiträge gewähren. Aber gerade wenn man im grenzüberschreitenden Verkehr Lösungen suchen muss, brauchen wir eben Flexibilität und die ganze Palette von Möglichkeiten. Sie wissen, Herr Nationalrat Binder, wenn wir etwa Terminals, mit der ganzen Fläche und den Emissionen, im Tessin platzieren müssen, ist das ein Politikum sondergleichen und fast nicht möglich. Dann sind wir froh, wenn wir mit Italien eine vernünftige Lösung finden; wir müssen Italien dafür aber auch korrekt entschädigen.

Wir haben heute in der Vorlage zum 4-Meter-Korridor, Sie wissen das noch, rückzahlbare Darlehen in der Höhe von 230 Millionen Franken. Weil der Beginn des Ausbaus noch nicht erfolgt ist, kann ich noch nicht sagen, wie das funktionieren wird. Wir haben aber Erfahrungen bei den Terminals, bei denen es bis jetzt um 150 Millionen Franken geht, die der Bund im Ausland mitfinanziert hat. Davon sind 60 Millionen Franken an Darlehen rückzahlbar. Ich kann Ihnen bestätigen, dass bis heute alle Rechnungen bezahlt wurden. Es ist also nicht so, dass das Geld irgendwo verschwindet. Vielmehr haben wir von allen Zinsen auf diesen Darlehen und von den Beiträgen, die rückzahlbar sind, bis heute jeden Franken einkassieren können.

Ich bitte Sie deshalb auch hier im Sinne der Flexibilität für solche Lösungsfindungen, die Version der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.

Dann komme ich noch zu den Absätzen 5 bis 8 von Artikel 8: Absatz 5 wurde ja in der Version der Mehrheit einfach am Ende dieses Artikels als Absatz 8 aufgenommen. Für uns ist es vor allem wichtig, dass man hier weiterhin mit Rahmenkrediten operieren kann und dass dieser Absatz nicht gestrichen wird. Es ist mir eigentlich egal, ob die Bestimmung dann als Absatz 5 oder als Absatz 8 aufgeführt wird, d. h., welche Reihenfolge Sie wählen. Wichtig ist für uns vor allem, dass das Instrument des Rahmenkredits aufrechterhalten bleibt; die Bundesversammlung hat dann jeweils die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

Auch wenn Herr Walti jetzt seinen Minderheitsantrag zurückgezogen hat, kann ich bestätigen, dass der Bund die Integration der Hafenanlagen, so, wie es jetzt in Absatz 7 gemäss Antrag der Mehrheit formuliert ist, grundsätzlich unterstützt. Das gilt aber immer mit den in Absatz 6 enthaltenen Auflagen. Zudem müssen hier immer für jeden Einzelfall auch die Kosten und die Finanzierungsmöglichkeiten mit der nötigen Sorgfalt geprüft werden. Dann haben wir somit auch eine Rechtsgrundlage für die Mitfinanzierung der Hafenanlagen.