Walti Beat · Nationalrat · 2015-03-19
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-19
Wortprotokoll
Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 8 Absatz 1 spreche ich das Thema der Eigenwirtschaftlichkeit an. Die von der Kommissionsmehrheit vorgesehene Erweiterung der Subventionstatbestände auf Erneuerungen von subventionsfähigen Anlagen untergräbt eben die Eigenwirtschaftlichkeit. Bei Investitionen mit sehr langer Amortisationsdauer - und um solche handelt es sich bei den fraglichen Anlagen - muss es möglich sein, die Kosten der Erneuerung, die ja absehbar sind, durch die Produkte zu erwirtschaften. Mit anderen Worten: Diese Kosten müssen in den Produktpreisen berücksichtigt sein. Das ergibt sich meines Erachtens allein schon deshalb zwingend, weil in der Praxis die Unterscheidung zwischen Erneuerungsaufwand und Unterhalt oft sehr schwierig ist. Wenn wir hier also einen unklaren Tatbestand schaffen, könnten wir auch einen Anreiz schaffen, dass Anlagenbetreiber den Unterhalt vernachlässigen, weil sie eben wissen, dass sie dann für grössere Unterhaltsarbeiten unter dem Titel "Erneuerung", die infolge Abnützung früher eintritt, beim Staat die hohle Hand machen können. Deshalb ist das nicht zweckmässig.
Bei Artikel 8 Absatz 2 habe ich einen Minderheitsantrag zur maximalen Beitragshöhe im Sinne des bundesrätlichen Entwurfs eingereicht. Frau Bundesrätin Leuthard hat bereits ausgeführt, weshalb es nicht zweckmässig ist, den Maximalsatz für alle Projekte auf 80 Prozent zu erhöhen. Dies würde nämlich dazu führen, dass man nicht mehr von einem Beitrag des Bundes sprechen könnte, sondern eher schon von Kostenübernahme. Das ist sicher nicht zweckmässig, auch deshalb nicht, weil die verfügbaren Mittel haushälterisch eingesetzt werden müssen und der Selektionsdruck hinsichtlich der Frage, welche Anlagen unterstützt werden sollen, eben hoch bleiben soll. Mit diesem Ansatz ist auch sichergestellt, dass die Anlagen realisiert werden, die auch eine vernünftige Auslastung erzielen. Damit ist auch sekundären Zielen wie der Klimapolitik und der Verlagerung der beste Dienst erwiesen.
Kurzhalten kann ich mich in Bezug auf meinen Minderheitsantrag zu Artikel 8 Absätze 5, 7 und 8. Hier geht es um die Unterstützungsbeiträge für mögliche Projekte in den Häfen von Basel. Faktisch ist es eigentlich eine "Lex basiliensis", und ich sage Ihnen als Zürcher nicht ohne Stolz, dass ich diesen Minderheitsantrag zurückziehe, weil ich der Überzeugung bin - und mit mir die FDP-Liberale Fraktion -, dass es durchaus richtig ist, in diesem Gesetz die materielle Grundlage für mögliche Beiträge an den Ausbau von Hafenanlagen oder Umschlagsanlagen bei den Häfen zu schaffen. Im Rahmen der Kommissionsberatung wollten wir aber klarstellen, dass es angesichts des noch ungenügenden Projektfortschritts heute nicht der Zeitpunkt sei, bereits Geldmittel für solche Projekte zu sprechen. Nachdem der Minderheitsantrag Candinas zum Rahmenkredit, der dies gefordert hätte, zurückgezogen wurde, gehe ich davon aus, dass entsprechende Projekte mit einem separaten Verpflichtungskredit dem Parlament unterbreitet würden. Ich hoffe, dass die Frau Bundesrätin das auch noch bestätigen kann und der Sache damit Genüge getan ist.
Damit ziehe ich also meinen Minderheitsantrag zu Artikel 8 Absätze 5, 7 und 8 zurück.