Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2001-12-06
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-06
Wortprotokoll
Als ich mich zum ersten Mal mit dem Phänomen der Papierlosen befasste - es ist übrigens noch gar nicht so lange her -, da hat man irgendwie den Eindruck bekommen, es handle sich um eine Gruppe von Menschen, die unter schwierigsten Bedingungen ihre Heimat, ihren Hof, ihre Umgebung verlassen mussten, Hals über Kopf vielleicht, und man ist irgendwo in einen semantischen Begriff hineingeraten, was für mich neu war: Heimatlos, staatenlos, Mitleid erheischend - eine Kategorie von armen Leuten. Man hat irgendwo ein gewisses Mitleid, wenn man nur schon den Begriff "Papierlose" hört. Das ist die erste Ebene. Vielen Menschen in der Schweiz ist es so gegangen, dass sie mit dieser ersten Ebene in Kontakt gekommen sind.
Dann hat man realisiert, dass es eine zweite Ebene gibt, nämlich eine politische, die dann schon etwas konkreter wird, und auf dieser zweiten Ebene geht es um die Bildung einer neuen Kategorie, eines neuen Begriffes - eines Begriffes notabene, den wir sonst nirgends kennen, ein Ober- oder Sammelbegriff für ganz verschiedene Gruppen von Menschen, die als Flüchtlinge, die als Migranten, als Schwarzarbeiter, zum Teil illegal und aus Schicksalsgründen hier sind, die zum Teil hier geboren wurden. Es sind zahllose Einzelschicksale, die man jetzt politisch sozusagen bündelt und unter dem einen Begriff der Papierlosen zusammenfasst. Mit einem solchen politischen Begriff lässt sich natürlich auch besser arbeiten; man kann ihn griffiger verwenden. Das ist die zweite Ebene.
Dann gibt es eine dritte Ebene, und diese betrifft unser Asyl- und Ausländerrecht. Da haben wir vor noch nicht langer Zeit ein neues, griffiges Asylgesetz verabschiedet und sind auch dabei, es anzuwenden. Es gibt völkerrechtlich und staatsrechtlich ganz eindeutige Vorschriften. Es gibt in diesem Zusammenhang eigentlich nichts, was wir nicht legiferiert haben. Es sind positivrechtliche, klare Tatbestände. Und jetzt muss man die Einzelschicksale dieser Gruppe von Menschen auch als solche erfassen. Da müssen wir nun sehr genau aufpassen und Vorsicht walten lassen, damit wir uns von der semantischen und der politischen Ebene nicht zu sehr umgarnen lassen.
Kollegin Brunner hat mit Recht gesagt, in den kleineren Kantonen und namentlich in der Ostschweiz sei das Phänomen weniger bekannt. In der Tat gehen ja die Zahlen, um wie viele Leute es sich da überhaupt handelt, wenn man diesen semantischen Begriff verwendet, weit auseinander; man hört alle Zahlen zwischen 10 000 und 150 000. Bei uns in den kleineren Kantonen ist die Situation in der Tat etwas anders.
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Aber ich möchte nun auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Berger zurückkommen. Ich möchte Frau Bundesrätin Metzler einerseits ermuntern, dass sie den Weg weitergeht, den sie hier aufgezeichnet hat, und dass sie sich auf jeden Fall nicht zu einer allgemeinen Amnestie hinreissen lässt. Das ist die einstimmige Meinung der KKJPD. Sie hat das ganz klar empfohlen, sie hat sich das überlegt, sie hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, und sie hat die Situationen juristisch studiert.
Ich möchte Sie andererseits ermuntern, keine Kontingente für Illegale zu bilden. Sonst riskieren wir, dass das Phänomen des so genannt Papierlosen zu einem Tatbestand wird, womit man das Legale umgehen kann, indem man in der Papierlosigkeit dann plötzlich eine neue Hilfe, eine neue Hoffnung sieht und von einer Illegalität in die andere torkelt. Es kann ja nicht unser Ziel sein, dass man einfach neue Unrechtstatbestände schafft. Deshalb darf es auch keine Kontingente geben, in denen man solche Leute auffängt.
Wenn in diesem Zusammenhang allenfalls arbeitsrechtliche, asylrechtliche oder völkerrechtliche Postulate oder Probleme entstehen, die ich jetzt im Detail nicht kenne, Frau Kollegin Brunner, soll man sie in Form von Vorstössen, aber dann auf der Ebene des Rechtes, eingeben - das weiss niemand besser als sie selber, die sie ja die Kommission für Rechtsfragen präsidiert hat. Dann dürfen wir uns nicht von der Semantik und nicht von der Politik leiten lassen, sondern wir müssen es dann auf der Ebene unseres Asylrechtes tun.
In diesem Sinne möchte ich die Haltung des Bundesrates unterstützen und Frau Bundesrätin Metzler ersuchen, auf diesem Weg, den sie hier in der Antwort auf die Interpellation beschrieben hat, weiterzuschreiten.