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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2015-03-19

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-19

Wortprotokoll

Das Geschäft 13.036, "Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung", und das jetzt aktuelle Geschäft 14.036, "Gütertransportgesetz. Totalrevision", haben etwas Gemeinsames. Das Parlament verlangte unmissverständlich eine Stärkung mit Regulierungen, und das Resultat war ziemlich bescheiden. Vergangene Woche wurden die in diesem Saal mehrfach geforderten Bestimmungen zur Grundversorgung in der Verfassung durch Nichteintreten versenkt.

Bei der Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) bin ich unter anderem auch für den Güterverkehr zuständig. Entsprechend liegen mir die Arbeitsplätze in dieser Branche, aber auch die ökologischen und verkehrspolitischen Konsequenzen dieser Vorlage am Herzen. Die Forderung der Motion der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen 10.3881, es seien Massnahmen vorzuschlagen, wie der Schienenanteil am Gesamtaufkommen des Güterverkehrs gehalten bzw. vergrössert werden kann, wurde mit dem vorliegenden Gesetz nicht einmal in den Grundzügen erfüllt. Bei wachsendem Güterverkehrsaufkommen hätten naheliegenderweise klare Ziele zur Verlagerung mit entsprechend messbaren Massnahmen aufgeführt werden müssen, damit man der Motion hätte gerecht werden können. Falls diese teilweise missglückte Vorlage in diesem Rat nicht mehr korrigiert werden kann, gilt es, die Ehre des Ständerates anzurufen, der sich kaum derart billig abspeisen lassen wird.

Doch nutzen wir nun die Gelegenheit, konkrete Verbesserungen anzubringen bzw. Verschlechterungen abzuwehren. Zu den Einzelheiten von Block 2: Weiche Kann-Formulierungen haben in einigen der vorliegenden Artikel Oberhand gewonnen.

Die Minderheit I (Graf-Litscher) bei Artikel 9 Absatz 2 verlangt, die Option der Förderung des Gütertransportes durch den Bund vor Erreichung der Eigenwirtschaftlichkeit sei nicht nur während maximal drei Jahren, sondern während maximal fünf Jahren zu ermöglichen. Wer das Geschäft des Güterverkehrs versteht, weiss, dass die Einführung von Produkten mit einer Anpassung der facettenreichen logistischen Prozesse und Infrastrukturen nebst Geld auch Zeit braucht. Will man den Güterverkehr auf der Schiene ernsthaft fördern, gilt es, diese zwei Komponenten auch in angepasster Dosis zur Verfügung zu stellen. Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit I (Graf-Litscher) und lehnt den Antrag der Minderheit II (Binder) ab, welche die Unterstützung neuer Angebote durch den Bund gerade ganz streichen will.

Die Minderheit Binder bei Artikel 9a will zusätzlich gar die weiche Option der Förderkredite für die Entlastung von den Umschlagskosten verhindern. Die Minderheit Binder bei Artikel 10 will Investitionen für technische Neuerungen durch den Bund verhindern. Diese beiden Anträge der Verlagerungsverhinderungs-Minderheiten Binder lehnt die SP-Fraktion klar ab.

Bei Artikel 12 verlangt die Minderheit Français aus SP-Sicht zu Recht, Absatz 1 sei zu streichen: Bau und Änderungen von Anschlussgleisen sind durch Leitbehörden und nicht nach kantonalem Recht zu bewilligen. Selbstverständlich werden die Kantone im Verfahren angehört.

Die Minderheit Binder will bei Artikel 23 Absätze 1 und 3 die Strafbestimmungen für Verstösse gegen die Regulierung zum Transport gefährlicher Güter und zu Transporten im Rahmen der nationalen Sicherheitskooperation ändern. Sie verlangt eine Halbierung der Bussen von 100 000 Franken bzw. 50 000 Franken. Die SP-Fraktion lehnt dies ab. Die Latte beim Strafmass gilt es so zu setzen, dass die Bestimmungen auch eingehalten werden. Das dient auch der Sicherheit der Bevölkerung. Insofern ist die soeben gehörte Argumentation ein wenig widersprüchlich.

Die Minderheit Walti Beat will bei der Änderung von Artikel 18 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe verhindern, dass der Bund an Erweiterungen und Erneuerungen von Anschlussgleisen und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr Förderbeiträge leisten kann, auch wenn das aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen Sinn machen würde. Das ist schwer nachvollziehbar, hintergeht das Förderungsziel und ist somit auch abzulehnen.

Das SBB-Gesetz sieht heute richtigerweise vor, dass die SBB als Kernaufgabe Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr zu erbringen haben, wozu selbstverständlich namentlich auch der Güterverkehr aufgeführt wird. Grotesk mutet es deshalb an, dass der Bundesrat in Missachtung des expliziten Auftrages der Motion zur Förderung des Schienengüterverkehrs diese Transportpflicht der SBB in eine Kann-Formulierung umwandeln will. Geradezu absurd ist der Antrag der Minderheit Regazzi zu Artikel 3 Absatz 1 des SBB-Gesetzes - Herr Regazzi wird von den Herren Giezendanner, Landolt und Lehmann unterstützt -, wonach den SBB geradezu ins Gesetz geschrieben werden soll, dass sie keine Dienstleistungen in diesem Bereich zu erbringen haben und sich an keinen Unternehmen, die Güterverkehrsleistungen erbringen, zu beteiligen haben. Der Rückzug dieses [PAGE 510] Antrages macht es nicht einfacher, da ja dann die Kommissionsmotion 14.3998 mit dem gleichen Inhalt zu behandeln sein wird. Vielleicht wird da erkennbar, inwiefern gewisse Fuhrhalter mit ihren Steigbügelhaltern effektiv ein Interesse daran haben, dem Schienengüterverkehr angepasste, faire Rahmenbedingungen zu gewähren.

Die SP-Fraktion lehnt diese Motion denn auch ab, unterstützt aber im vorliegenden Fall den Antrag der Minderheit I (Allemann), welche beim geltenden Recht bleiben will und damit sicherstellt, dass die SBB auch weiterhin Güter transportieren werden, ja transportieren werden müssen. Wir stimmen diesem Antrag zu, damit die Effizienz unseres integralen Transportsystems eine Zukunft hat, die Versorgung im gesamten Land gesichert bleibt und der Weltruf unseres Systems des öffentlichen Verkehrs weiterhin erhalten bleibt.