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Theiler Georges · Ständerat · 2014-09-25

Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Ich beherzige gerne den Rat unseres Präsidenten und spreche zu beidem. Ich versuche auch, mich möglichst kurz zu halten.

Ich bin mit dem Bundesrat der Meinung, dass die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen ist. Das ist auch die Meinung der Kommission, die geschlossen stimmte, deshalb kann ich es dabei bewenden lassen. Ich bin auch mit dem Bundesrat der Meinung, dass man nicht auf die Vorlage zur Grundversorgung eintreten soll. Damit erhält die Minderheit noch eine Stimme mehr, nämlich die des Bundesrates; sie würde damit fast zur Mehrheit. Wir haben den Entscheid knapp gefällt, mit 7 zu 6 Stimmen. Mit dem Bundesrat würde sich ein Unentschieden ergeben.

Die Schweiz sorgt in hohem Mass dafür, dass eine gute Grundversorgung für die ganze Bevölkerung und in allen wesentlichen Bereichen des üblichen Bedarfs sichergestellt ist. Ich habe mich persönlich in einzelnen Bereichen darum bemüht, die Grundversorgung auch vor Ort anzuschauen, z. B. beim Hausservice der Post. Da kann man feststellen, dass gewisse Dienstleistungen in den Randregionen besser als in der Stadt funktionieren. Auf jeden Fall kann ich in der Stadt dem Pöstler keine Zahlungen mitgeben, auf dem Bauernhof kann man das tun. Hier bemüht man sich, faire, gute Lösungen zu finden, auch wenn sich die Märkte und die Gepflogenheiten der Menschen verändert haben. Ich habe auch feststellen können, dass in den Hearings niemand sagte, die Grundversorgung funktioniere nicht gut. Es mag einzelne Detailbereiche geben, die man anschauen müsste, aber sie berechtigen sicher nicht dazu, nun die Verfassung nochmals zu ändern.

Die Grundversorgung ist bereits in der Verfassung geregelt, und zwar in verschiedenen Artikeln. Da ist zuerst einmal die Grundsatzbestimmung, Artikel 43a Absatz 4, zu nennen: "Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen." Das ist die heute in der Verfassung verankerte Grundabsicht. Dann gibt es sektorielle Bestimmungen: In Artikel 57 ist die Sicherheit angesprochen, in den Artikeln 61a bis 66 die Bildung, in Artikel 89 die Energie, in Artikel 92 der Post- und Fernmeldebereich, in Artikel 102 die wirtschaftliche Landesversorgung. Damit besteht auf Verfassungsebene schon eine umfassende Regulierung, auch für die einzelnen Teilbereiche.

Was soll nun neu einfliessen, wenn es nach der Variante A gehen würde, welche der Bundesrat uns dann eventualiter noch irgendwie schmackhaft machen könnte? Dort wird einfach gesagt: "Bund und Kantone setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein." Ich frage Sie: Stellen Sie einen wesentlichen Unterschied fest zwischen dem, was ich vorher vorgelesen habe, und dem, was ich soeben vorgelesen habe? Materiell ist da nicht ein grosser Unterschied auszumachen zwischen Artikel 41a und Artikel 43a Absatz 4.

Der Bundesrat hat uns dann auch darüber informiert, dass man versucht habe, über eine allgemeine Bestimmung hinauszugehen. Er hat gesagt, es sei praktisch unmöglich, für alle Bereiche der Grundversorgung eine einzige, hinlänglich gute Formulierung zu finden. Es ist denn auch nicht verwunderlich, dass man seit der parlamentarischen Initiative Maissen - die ist wirklich steinalt, die ist aus dem Jahr 2003 - so viel Zeit gebraucht hat, um eine intelligente Formulierung zu finden. Man muss aber auch sagen, dass in der Zwischenzeit, seit 2003, im Bereich der Grundversorgung auch einiges Positives passiert ist. Sicher wurde da nicht zurückgeschraubt - ich weiss nicht, wie Herr Maissen heute darüber denkt, aber wahrscheinlich auch nicht mehr ganz genau gleich. Eine einzige Definition ist nicht möglich. Deshalb ist es doch eigentlich besser, dass man mit Sicherheit nicht darüber hinausgeht.

Was sagen die Kantone und Verbände in der Vernehmlassung? Hier gibt es eine klare Mehrheit aller Teilnehmer: 41 von 63 lehnen einen neuen Artikel bezüglich Grundversorgung ab; 14 von 22 Kantonen, 4 von 7 Parteien, 23 von 34 Verbänden und Organisationen lehnen das ebenfalls ab. Für mich ist das eine klare Aussage, dass man hier keine zusätzliche Regulierung will.

Zum Schluss das Fazit: Wenn etwas schon geregelt ist, muss man es nicht noch einmal regeln. Wenn etwas funktioniert, besteht kein Handlungsbedarf, also muss man auch nichts regeln. Ich bin mit dem Bundesrat ebenfalls der Meinung: Sagen Sie Nein zur Volksinitiative und Nein zu einem Gegenvorschlag!

Ich bitte Sie namens der knappen Minderheit - der Entscheid fiel mit 7 zu 6 Stimmen -, auf diesen Gegenvorschlag gar nicht erst einzutreten.