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preparatory:AB 185966

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25

Wortprotokoll

Die Standesinitiative "Volksinitiative 'Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!'. Keine Benachteiligung der Bergregionen" des Kantons Tessin ist rund einen Monat nach Annahme der Volksinitiative, am 16. April 2012, eingereicht worden. Sie verlangt, dass die besonderen Bedürfnisse von Bergregionen und Bergkantonen bei der Gestaltung der Ausführungsgesetzgebung für den neuen Artikel 75b der Bundesverfassung berücksichtigt werden sollen bzw. dass für diese Gebiete keine Benachteiligung erfolgen soll.

Zur Chronologie: Am 17. Januar 2013 kam unsere Kommission zur Auffassung, dass die Verordnung des Bundesrates über Zweitwohnungen die speziellen Bedürfnisse der Bergkantone bereits berücksichtige. Der Ständerat entschied sodann im Plenum mit 22 zu 18 Stimmen, dem Antrag unserer Kommission zu folgen und der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat hingegen wollte am 16. September 2013 ein Zeichen für die Bedürfnisse der Bergkantone setzen und sprach sich mit 98 zu 77 Stimmen bei 6 Enthaltungen für Folgegeben aus. Unsere UREK hat die Standesinitiative Tessin an ihrer Sitzung vom 1. September 2014 erneut vorgeprüft. Der entsprechende schriftliche Bericht liegt Ihnen vor.

Die Kommission ist einhellig der Überzeugung, dass die in ihren Augen berechtigten Anliegen des Kantons Tessin bereits zu einem grossen Teil in der Verordnung des Bundesrates vom 22. August 2012 über Zweitwohnungen und nun auch im soeben von unserem Rat verabschiedeten Entwurf zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen aufgenommen worden sind, dies speziell auch unter Berücksichtigung des Interesses der Bergbevölkerung an der Erhaltung ihres Lebensraumes, der Natur und der Landschaft einerseits und der sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Bergregionen andererseits, wobei im Sinne der Ausgewogenheit nun mehrere Artikel des Entwurfes ja auch angepasst worden sind.

Aus all diesen Gründen erachtet unsere Kommission die Anliegen der Standesinitiative Tessin als weitgehend erfüllt und beantragt Ihnen einstimmig, der Initiative erneut keine Folge zu geben.

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