Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-25
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich versuche mich kurzzuhalten. Ich habe beim Eintreten bereits auf die Problematik hingewiesen.
Aufgrund der eingeschränkten künftigen Bautätigkeit im Berggebiet wird sich die Wirtschaftsleistung im Berggebiet erheblich verringern. Die Direktbetroffenen, aber auch der Bund stehen in der Pflicht, den Anpassungsprozess im Berggebiet zu unterstützen. Man ist sich dort bewusst, dass das Berggebiet ein neues touristisches Geschäftsmodell benötigt, nachdem das alte Modell nicht mehr fortgesetzt werden kann.
Es stellt sich jetzt die Frage, wie dieser Anpassungsprozess durch den Bund unterstützt werden kann. Dazu finde ich im Tourismusbericht des Bundesrates vom Juli 2013 Anhaltspunkte, wenn dort anerkannt wird, dass ein solcher Anpassungsbedarf besteht und seitens des Bundes auch die Bereitschaft vorhanden ist, diesen Anpassungsprozess zu unterstützen. Das soll im Rahmen eines tourismuspolitischen Impulsprogramms erfolgen, und zwar mit den Standortförderungsinstrumenten, also mit der neuen Regionalpolitik und mit Innotour. Dieses Impulsprogramm ist allerdings für den Moment auf die Jahre 2016 bis 2019 befristet. Es soll vom Bundesrat im Februar 2015 zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden.
Mir und den Gebirgskantonen liegt daran, dass diese Absicht des Bundesrates durch die Festlegung dieses Grundsatzes im Zweitwohnungsgesetz auch formalisiert wird. Mir geht es auch darum, mit dieser Bestimmung anzuzeigen, dass wir im Moment zwar von einem touristischen Impulsprogramm und von der Standortförderung sprechen, dass es aber durchaus vorstellbar ist, dass auch andere Politikbereiche des Bundes in Zukunft in die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Zweitwohnungsgesetzes mit einbezogen werden können.
Noch als Letztes: Man wird mir bestimmt zustimmen können, dass in erster Linie die betroffenen Menschen, die Wirtschaftsakteure, die Gemeinden und die Tourismusdestinationen die Aufgabe haben, griffige Strategien zu entwickeln und davon entsprechende Massnahmen abzuleiten. Mein Wunsch ist es, dass die Kantone auch stark mit einbezogen werden, wenn die Kriterien für ein touristisches Impulsprogramm, aber gegebenenfalls auch für weitere Massnahmen erarbeitet werden.
Ich bitte Sie also um Zustimmung zu diesem Antrag, der an sich nicht mehr will und nicht mehr verlangt als das, was in der Botschaft wortreich beschrieben ist. Dafür ist allerdings die Verbindlichkeit etwas grösser, wenn im Gesetz die Grundsätze festgehalten werden.