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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-09-25

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Eine der grossen Stärken der Schweiz ist der funktionierende Service public. Die Grundversorgung bei uns ist gewährleistet, und zwar nicht nur in den grossen Zentren, sondern auch in den abgelegeneren Regionen. Dieser gute Service public musste erkämpft werden, und er muss immer wieder verteidigt werden, und zwar gegen Kreise, die alles kommerzialisieren und privatisieren wollen.

Das Rückgrat des Service public in der Schweiz sind starke und dynamische Bundesunternehmen. Sie sorgen dafür, dass wir in der Schweiz eine über alles gesehen gute und flächendeckende Infrastruktur haben. Uns, den Anhängern und Verteidigern eines starken Service public, könnte daher die Volksinitiative "pro Service public", getragen von den Konsumentenzeitschriften, nur recht kommen. Gute Dienstleistungen, günstige Preise, keine Löhne für Manager, die über einem Bundesratssalär liegen: Ich würde das sofort unterschreiben, unterstützen, dafür werben und hier im Parlament feurig dafür kämpfen. Das Problem ist leider, dass der Inhalt der Initiative ihren ausserordentlich begrüssenswerten Zielen nicht entspricht.

Der Text der Initiative - und der Text ist massgebend - verlangt nicht günstige Preise, er verbietet vielmehr Gewinne und Quersubventionierungen. Die Initiative sagt nicht, dass die Manager der Bundesbetriebe nicht mehr als ein Bundesrat verdienen sollen. Der Initiativtext, und dieser ist massgebend, schreibt für alle Mitarbeitenden der Bundesbetriebe vor, dass ihre Löhne nicht über denjenigen in der Bundesverwaltung liegen sollen. Von einer guten Grundversorgung in der Fläche und in allen Landesteilen sagt die Initiative kein Wort. Damit liegt der Initiativtext, es ist zu beklagen, leider weit weg vom Ziel einer guten Grundversorgung für die ganze Bevölkerung zu günstigen Preisen. Noch einmal: Massgebend ist nicht der Initiativtitel "pro Service public", der positiv ist, sondern der Initiativtext.

Einige Stichworte zu ein paar heiklen Punkten, zuerst zum Gewinnverbot: Was ist falsch daran, dass die Swisscom Gewinne macht? Sollen nur Sunrise und Orange Gewinne machen dürfen? Wie soll die Swisscom, und das Gleiche könnte man von der Post sagen, Zukunftsinvestitionen stemmen, wenn sie keine Gewinne mehr machen darf? Dies gilt beispielsweise auch für die Bahn. Wie soll der Bund den Einnahmenausfall in der Höhe von 800 Millionen Franken kompensieren, wenn die heute vorhandenen, einkalkulierten Gewinnablieferungen wegfallen?

Hochproblematisch ist sodann der Begriff der Quersubventionierung. Diese soll durch die Initiative in Zukunft verboten werden. "Quersubventionierung" ist aber nichts anderes als ein Kampfbegriff aus dem neoliberalen Begriffsarsenal zur Schwächung und Zerschlagung des Service public. Jeder Service public ist nichts anderes als eine Quersubventionierung, früher beispielsweise vom Telefon zur Post, jetzt beispielsweise von der Postfinance zu den Poststellen oder hinsichtlich der Bahnen vom Fernverkehr zum Regionalverkehr. "Quersubventionierung" bedeutet, dass die rentablen Angebote in den Zentren die unrentableren in den Randregionen finanzieren. Wie um Himmels willen kamen die Initianten dazu, den unseligen Begriff der Quersubventionierung in die Bundesverfassung einführen zu wollen? Im Hearing in der Kommission haben sie gesagt, dass sie damit beispielsweise nur gemeint hätten, die Finanzierung anderer Budgets der Bundesverwaltung wie der Militärausgaben verhindern zu können. Doch so etwas steht nicht im Text der Initiative; alles ist Interpretationssache, zumal es eine solche Quersubventionierung wie im Beispiel gar nicht gibt, da sich eine Quersubventionierung immer auf eine Unternehmenseinheit bezieht.

Ein heikler Punkt ist darüber hinaus, dass die Initiative verlangt - das ist bisher noch nicht länger diskutiert worden -, dass die Abgrenzung der Grundversorgung von den übrigen Leistungen gesetzlich geregelt werden soll. Wollen wir das wirklich, wo doch der Service public gestärkt werden soll? Wir haben doch ein hohes Interesse daran, dass unsere Bundesunternehmen sich technologisch und bei den Dienstleistungen dynamisch weiterentwickeln können, und zwar ohne dass hier das Gesetz oder der Gesetzgeber immer vorangehen müssen. Denken wir beispielsweise daran, was eine solche Vorschrift, der Gesetzesvorbehalt, für die Entwicklung in der Telekommunikation bedeutet hätte: Die Swisscom wäre längst erledigt. Auch in diesem Punkt ist die von guten Absichten getragene Initiative nicht ausgereift, mehr noch, sie schadet einem guten und starken Service public. Eine starre Bestimmung, die verlangt, dass ein Gesetz diese Dienste regeln soll, schadet dem Service public.

Aus all diesen Gründen - es gäbe noch mehr - können wir mit Blick auf einen starken Service public und auf starke Bundesunternehmen zur Initiative nur Nein sagen, so gut sie auch gemeint gewesen ist. Die Bundesunternehmen sind ja bedeutende Unternehmen. Ihr Umsatz beträgt rund 30 Milliarden Franken, sie beschäftigen rund 100 000 Personen. Diese Unternehmen haben also in der Schweiz eine enorme Bedeutung. Das sollten wir nicht aufs Spiel setzen.

Eine andere Frage wäre gewesen, der Initiative einen Gegenvorschlag entgegenzusetzen. Leider ergab sich in der Kommission kein mehrheitsfähiger Ansatz für einen direkten Gegenvorschlag, der im Rat hätte beraten werden können. Immerhin - wir haben es gerade mit dem vorangegangenen Geschäft erlebt - gibt es jetzt diesen Verfassungsartikel über die Grundversorgung. Die Meinung war ja - ich folge hier dem Votum von Kollege Engler, das im Variantenentscheid eine Mehrheit auf sich vereint hat -, dass im Nationalrat diese jetzt etwas zu knapp ausgefallene Verfassungsbestimmung angereichert werde, namentlich durch den Begriff der Erschwinglichkeit, aber auch durch die Dauerhaftigkeit, durch die Versorgung in den Regionen. Wenn das geschähe, dann wäre das so etwas wie ein Gegenvorschlag. Es wäre zwar nicht ein formeller Gegenvorschlag, aber einer in der Debatte. Ich bitte Sie, nicht zu unterschätzen, dass diese Initiative doch ernst genommen werden muss, auch für die Debatte nachher. Das ist eine wichtige Sache.

Es muss zum Ausdruck gebracht werden, dass das Nein zur Initiative nicht heisst, dass wir nicht für einen starken Service public sind. Das Gegenteil ist der Fall. Weil wir für einen starken Service public sind, sind wir gegen die Initiative, wollen das aber durch eine entsprechende Bestimmung in der Logik der parlamentarischen Initiative Maissen unterstreichen.

Noch etwas: Wenn ich hier für ein klares Nein zur Volksinitiative eintrete, möchte ich in aller Deutlichkeit klarmachen, dass nicht alle Entwicklungen gut sind und von der Bevölkerung goutiert werden, die wir bei den grossen Bundesunternehmen in den letzten zehn, fünfzehn Jahren erlebt haben. Dass es inzwischen auch bei den Bundesunternehmen auf der Chefetage Salärexzesse gibt, ist ein Missstand, der in der Bevölkerung zu Recht auf Unverständnis stösst. Die Tarifentwicklung bei der Bahn erreicht im Vergleich zur Kostenentwicklung bei der Strasse langsam, aber sicher ein Mass, das für viele eine empfindliche Grenze darstellt. Die Bundesunternehmen und ihre im belehrenden Auftritt nicht immer trittsicheren Spitzenkräfte tun gut daran, sich in der bevorstehenden öffentlichen Debatte bewusst zu sein, dass sie im Glashaus sitzen. Statt Selbstgerechtigkeit wäre jeweils eine gewisse Bescheidenheit mit Blick auf den anspruchsvollen öffentlichen Auftrag kein Schaden. Dass die SBB-Spitze die unseligen Pläne für eine Verschlechterung der Renten ihrer Beschäftigten mittels einer sogenannten Wackelrente endlich zurückgenommen und einen anständigen Gesamtarbeitsvertrag zustande gebracht hat, ist ein positives Zeichen, auch für die Volksabstimmung. Das Gleiche steht hoffentlich bei der Post bevor. [PAGE 960]

Angesichts des enormen Wandels - technologisch und sonst, in der Kommunikation, in der Logistik - braucht es bei den Bundesunternehmen eine gewisse Zuverlässigkeit bei den Dienstleistungen für die Bevölkerung und bei den Arbeitsbedingungen für das Personal. Wenn diese stimmen, wenn die Bevölkerung und das Personal das Gefühl haben, dass ihre Anliegen ernst genommen werden und ernster, als es gelegentlich in der Vergangenheit der Fall war, dann werden unsere Bundesunternehmen, auf die wir stolz sein können, auch den Härtetest einer öffentlichen Auseinandersetzung um diese Initiative bestehen - eine Initiative, die trotz klarer Ablehnungsempfehlung hier im Parlament nicht unterschätzt werden sollte.