Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2015-05-05
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-05
Wortprotokoll
Für die SP-Fraktion ist zentral, dass der Zugang zum Zivildienst auf keinen Fall eingeschränkt werden darf. Zivildienstgesuche müssen jederzeit eingereicht werden können. Zivildienstleistende sind keine unehrenhaften Militärdienstverweigerer, "Zivis" sind engagierte junge Männer, die eine anderthalbmal so lange Dienstzeit in Kauf nehmen, um statt Militärdienst einen nützlichen Beitrag an die Gemeinschaft zu leisten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Soldaten einen fairen Zugang zum Zivildienst haben und "Zivis" genügend sinnvolle Einsatzplätze zur Verfügung stehen.
Bei den Artikeln 16, 17 und 18 geht es darum, wer wann und wo ein Gesuch einreichen darf. Die Beschränkung der Möglichkeit einer Einreichung des Zivildienstgesuches auf Militärdienstpflichtige ist ein Schritt in die falsche Richtung. Die Möglichkeit, direkt in den Zivildienst zu wechseln, ohne die militärische Rekrutierung zu besuchen, muss weiterhin bestehen. Wer aus Gewissensgründen konsequent auf die Beteiligung an der Armee verzichten will, muss die Möglichkeit eines zivilen Ersatzes auch bei der Tauglichkeitsprüfung [PAGE 688] haben. Die heutige Tauglichkeitsprüfung im Rahmen der Rekrutierung wird nach militärischen Gesichtspunkten von Angehörigen der Armee durchgeführt und zählt als Militärdiensttag. Es braucht eine zivile Alternative, z. B. eine Tauglichkeitsprüfung durch die Vollzugsbehörde am Einführungstag für den Zivildienst.
Mit der Neuordnung der Artikel 17 und 18 entfällt auch das Argument, die bisherige Regelung habe sich nicht bewährt, weil zwischen der Orientierungsveranstaltung und der Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit ein bis zwei Jahre verstreichen konnten. Neu sieht Artikel 17a Absatz 1 vor, dass jede gesuchstellende Person innerhalb von drei Monaten, nachdem sie das Gesuch eingereicht hat, an einem Einführungstag teilnehmen muss. Ein Gesuch kann nach vollständigem Besuch des Einführungstages gemäss dem Antrag der Minderheit II (Allemann) zu Artikel 18 Absatz 1 nur noch während einer kurzen Bedenkzeit von zwei Wochen zurückgezogen werden. Damit ist ausreichend sichergestellt, dass nur Gesuche in Kenntnis der Verhältnisse aufrechterhalten werden. Die SP-Fraktion begrüsst deshalb ausdrücklich, dass zum Zivildienst automatisch zugelassen wird, wer den Einführungstag vollständig besucht hat und sein Gesuch innerhalb einer Bedenkfrist von zwei Wochen nicht zurückzieht.
Auf überflüssige bürokratische Hürden wie auf eine allfällige erneute, aktive Bestätigung des Zulassungsgesuches durch den Gesuchsteller ist zu verzichten. Unser Staat hat wichtigere Aufgaben, als auf Gesetzesstufe administrative Leerläufe vorzuschreiben. Auch angesichts der absehbaren Schwierigkeiten, den Armeebestand, wie vom Parlament gefordert, auf 100 000 Frauen und Männer zu senken, sind keine weiteren Massnahmen zur Gesuchseindämmung zu treffen. Der neuvorgesehene Einführungstag vor der Zulassung zum Zivildienst regt die Gesuchsteller an, ihre Situation und ihr Anliegen zu überdenken, und gibt ihnen die Gelegenheit, ihr Gesuch allenfalls zurückzuziehen. Dieses Vorgehen ist sinnvoll und zweckmässig.
Aufgrund dieser Fakten unterstützt die SP-Fraktion bei Artikel 16 die Minderheit II (Allemann). Falls die Minderheit I (Fehr Hans) obsiegt, unterstützen wir die Mehrheit. Bei Artikel 16a unterstützen wir die Mehrheit. Bei Artikel 17 lehnen wir den Antrag der Minderheit I (Fehr Hans) ab, bei Artikel 17 Absatz 1bis unterstützen wir die Minderheit II (Allemann). Bei Artikel 18b, wo es um die Zulassung während einer Militärdienstleistung geht, unterstützt die SP-Fraktion die Mehrheit der Kommission.