Frick Bruno · Ständerat · 2001-12-06
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-06
Wortprotokoll
Wie vom Vizepräsidenten einführend erwähnt, ergreife ich das Wort als Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Richterwahlen. Es ist eine nichtoffizielle Kommission. Jede Fraktion delegiert einen Vertreter. Diese Arbeitsgruppe hat heute die Aufgabe, erstens die fachliche Qualität der Bundesrichterkandidaten zu evaluieren und zweitens zwischen den Parteien ein Proporzverständnis zu finden. Letzteres allerdings wollte in den letzten Jahren nicht immer gelingen.
Herr Kommissionspräsident Epiney hat die Vorschläge, welche Ihnen die Richterwahlkommission unterbreitet, bereits wohlwollend gewürdigt. Er geht richtigerweise davon aus, dass die Vorschläge, welche Ihnen die Richterwahlkommission einstimmig unterbreitet, nicht eine Alternative zum Antrag der Kommission für Rechtsfragen sind, sondern eine Ergänzung aufgrund der Erfahrungen unserer praktischen [PAGE 909] Arbeit. Wir haben die Vorlage geprüft und sind der Ansicht, einige Aspekte seien noch nicht berücksichtigt worden.
Der wesentliche Unterschied zum Rückweisungsantrag Schmid Carlo liegt darin, dass die Richterwahlkommission der Überzeugung ist, dass eine Justizkommission richtig ist. Ich kann Ihnen kurz darlegen, weshalb: Für die erstinstanzlichen Bundesgerichte, zuerst das Bundesstrafgericht, nachher auch das Bundesverwaltungsgericht - insgesamt rund hundert Richter -, braucht es ein Fachgremium, um die fachliche Qualität der Kandidaten vorzuprüfen. Stellen wir uns das Ganze einmal praktisch vor: Hundert Richter der ersten Instanz, das gibt nach Erfahrung eine Fluktuation von zehn bis fünfzehn Richtern pro Jahr. Die Stellen werden öffentlich ausgeschrieben, das heisst, es müssen jährlich rund fünfzig Kandidatendossiers geprüft werden. Das ist nicht Sache einer parlamentarischen Kommission. Wir sind dafür nicht ausgebildet. Wir brauchen ein Hilfsorgan. Es ist konsequent, wenn wir dieses wichtige Hilfsorgan gleich auch durch einen gesetzgeberischen Akt schaffen und nicht einfach einer Kommission überlassen, wie und mit welchen Mitteln sie diese wichtige Aufgabe erfüllen wird. Es ist auch richtig, dass die Bundesversammlung in der Aufsicht über die erstinstanzlichen Bundesgerichte durch eine solche Fachkommission unterstützt wird.
Beim Bundesgericht, beim Eidgenössischen Versicherungsgericht und beim Militärkassationsgericht verhält sich die Sache ähnlich, aber doch ein bisschen unterschiedlich. Heute prüft das Richterwahlgremium die fachliche Kompetenz. Das ist in einzelnen Fällen sehr einfach, namentlich dann, wenn es sich beispielsweise um einen reputierten Obergerichtspräsidenten oder um eine Gerichtspräsidentin handelt, die zudem noch Professorin ist, wo Leistungsausweis und Reputation ausserhalb jeden Zweifels stehen. In anderen Fällen aber - und das trifft vor allem für Ersatzrichter am Bundesgericht zu - wäre fachliche Hilfe bei der Eignungsüberprüfung hilfreich, nämlich dann, wenn sich beispielsweise Anwälte ohne grosse Richtererfahrung und ohne Reputation ausserhalb ihres Kantons für eine nebenamtliche Richterstelle melden. Für diese Fälle soll die Richterwahlkommission Fachkräfte in Form der Justizkommission beiziehen können.
Gestatten Sie mir ein Wort zur Erlassform, bevor ich Ihnen darlege, was unsere Vorstellung ist: Die Kommission für Rechtsfragen schlägt ein eigenes Bundesgesetz über die Justizkommission vor. Das ist eine staatsrechtlich sehr hohe Stufe; auch die Wahl durch die Bundesversammlung, welche sonst ja Bundesräte, Generäle und Bundesrichter wählt, ist eine hohe - wohl zu hohe - Stufe. Sie erklärt sich aber aus dem Werdegang des Gesetzes. Wir beurteilen die Justizkommission als auf zu hoher Stufe legiferiert. Möglich wäre, als Alternative dazu die Grundzüge der Justizkommission im Geschäftsverkehrsgesetz und den Rest in einer Parlamentsverordnung zu regeln. Das schiene uns adäquater, ist aber eine technische Frage, die sich der Nationalrat bei Bedarf noch vornehmen kann. Sie ist nicht von substanzieller Art, bzw. sie ist es dann nicht, wenn wir überzeugt sind, dass es eine Justizkommission braucht.
Ich habe Ihnen die Vorschläge der Richterwahlkommission in meinem Namen vorgelegt, weil die Gruppe formell kein Antragsrecht hat. Es sind aber einstimmige Anträge der Gruppe. Wir schlagen kleine Modifikationen vor:
1. Hinsichtlich der erstinstanzlichen Bundesgerichte sind wir der Ansicht, dass die Justizkommission aufgrund des Auftrages der Richterwahlkommission die Richterstellen ausschreiben und die Kandidaturen hinsichtlich fachlicher Eignung und Persönlichkeit prüfen soll. Sie unterbreitet der Richterwahlkommission ihren Prüfungsbericht in Form eines Vorschlages, d. h. in Form des Resultates der Eignungsprüfung.
Die Richterwahlkommission überprüft diese Vorschläge und unterbreitet die formellen Wahlvorschläge der Bundesversammlung. Ein Wahlvorschlagsrecht haben aber auch die Fraktionen, alle Parlamentarier einzeln. Die Bundesversammlung schliesslich wählt. Diesbezüglich unterstützen wir die Anträge der Kommission für Rechtsfragen vollständig.
2. Bezüglich der Wahlen ins Bundesgericht, ins Eidgenössische Versicherungsgericht und ins Eidgenössische Militärkassationsgericht schlagen wir eine Modifikation vor: Wir möchten auf den guten Erfahrungen der letzten Jahre basieren, aber dort, wo sich Handlungsbedarf aus diesen Erfahrungen ergibt, diesem mit den Änderungen nachkommen. Es soll weiterhin so sein, dass die Bundesrichter grundsätzlich durch die Fraktionen zuhanden der Richterwahlkommission nominiert werden. Die Vorschläge sollen fraktionsintern erarbeitet und als Resultat der Richterwahlkommission vorgelegt werden; es soll keine öffentliche Ausschreibung erfolgen.
Ich kann Ihnen das auch kurz begründen: Wir haben nächste Woche die Ersatzwahl für einen verstorbenen freisinnigen Bundesrichter vorzunehmen. Der Proporz ist unbestritten; die Partei verfügt über ein grosses Reservoir an vorzüglichen Kandidaten. Ist es nun nötig, pro forma eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen, welche nicht nur viel Zeit braucht, sondern auch noch bei möglichen Kandidaten falsche Erwartungen weckt? Wir können ja nicht ausschreiben: Melden Sie sich als Bundesrichter, aber nur Freisinnige kommen infrage. So geht es doch nicht.
Es ist darum sachgerecht, wenn für Bundesrichter die Nominationen wie bisher durch die Fraktionen erfolgen. Die Aufgabe der parlamentarischen Richterwahlkommission ist es dann, die Kandidaten vorzuprüfen. Wo aber ein zusätzlicher Überprüfungsbedarf besteht, weil es nicht auf der Hand liegt, ob sich ein Kandidat eignet, soll die Justizkommission beigezogen werden. Das ist sachgerecht; ihre Mitglieder verfügen über die fachlichen Voraussetzungen. Die Richterwahlkommission endlich macht keine formellen Wahlvorschläge für Bundesrichter. Wir tun das heute nicht. Dort, wo ausnahmsweise ein Proporzstreit zwischen Parteien besteht, soll er auch als solcher ausgetragen werden. Es verträgt sich wenig mit den Aufgaben einer Richterwahlkommission, wenn sie mit einem Mehrheits- und einem Minderheitsantrag Kandidaten vorschlägt, weil diese Anträge ja genau der Unterstützung durch die Fraktionen entsprechen.
Das soll weiterhin Aufgabe der Fraktionen sein. Sie haben das Vorschlagsrecht, so wie es auch einzelne Parlamentarier haben. Die Wahl erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung. Ich glaube, das ist ein sachgerechtes Vorgehen. Es basiert auf den guten Erfahrungen der heutigen Institution, aber wir nehmen dort Änderungen vor, wo es sachlich notwendig ist. In diesem Sinne bauen wir die Vorschläge der Kommission für Rechtsfragen in einigen kleinen Punkten aus.
Ein letztes Wort zur Zusammensetzung des Richterwahlgremiums. Wir selber sind überzeugt, dass ein Vertreter pro Fraktion in die Richterwahlkommission gehört. Alle Fraktionen, die darin auch Vertreter haben, sollen mitsprechen können, insbesondere wenn es um die fachliche Prüfung ihrer Kandidaten geht.
Diese Regelung hat sich sehr bewährt. Ein zweiter Vertreter für einzelne Fraktionen ist nicht nötig, weil ja für Bundesrichter kein formelles Antragsrecht der Kommission besteht. Wir glauben, dass die Anträge der Richterwahlkommission, die in meinem Namen eingereicht sind, eine sachgerechte Ergänzung der guten Vorarbeit der Kommission für Rechtsfragen sind. Wir sprechen uns gegen eine Rückweisung und für eine rasche Behandlung aus, namentlich deshalb, weil ja dringender Handlungsbedarf besteht, nachdem die Fälle bereits normiert sind, welche von einem Bundesstrafgericht beurteilt werden sollen. Nachdem dieser erste Schritt getan ist, müssen wir im zweiten die Institution möglichst rasch schaffen. Eine Rückweisung würde die Sache unnötig verzögern.