Lexipedia

Schläfli Urs · Nationalrat · 2015-05-05

Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-05

Wortprotokoll

Wir werden heute über die Zulassung, die Ausgestaltung und nicht zuletzt den Einsatzbereich des Zivildienstes diskutieren. Wir sprechen dabei über Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen Militärdienst leisten könnten, diesen jedoch aus Gewissensgründen nicht machen wollen oder können. Diese Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes entspricht der Bundesverfassung und hat sich im Grundsatz auch bewährt. Somit gehört der Zivildienst heute zur Realität.

Die Zivildienstleistenden absolvieren rund 1,3 Millionen Diensttage im Jahr. Dies entspricht rund einem Viertel der militärischen Diensttage. Wir sollten und wollen hier nicht die beiden Dienste gegeneinander ausspielen. Das wäre falsch. Beide sind Dienste an unserer Gesellschaft und sollten sich ergänzen. Währenddem das Militär einen wichtigen Pfeiler unserer Sicherheit darstellt, leistet der Zivildienst wertvolle Arbeit im sozialen und humanitären Bereich, kann zusätzlich bei der Landschaftspflege im Berggebiet eingesetzt werden und allenfalls in Zukunft auch im Bildungsbereich, was hier jedoch in der Detailberatung bei den Artikeln 3a und 4 noch diskutiert werden soll.

2009 erfolgte bekanntlich ein Systemwechsel bei der Zulassung zum Zivildienst. Der mühsame und bürokratische Weg über die Gewissensprüfung wurde mit der Tatbeweislösung ersetzt. Bei dieser Lösung muss jetzt lediglich die Bereitschaft des Dienstpflichtigen vorhanden sein, anderthalbmal so lange Zivildienst zu leisten, wie er noch Militärdiensttage zu absolvieren hätte. Wie erwartet sind die Zulassungen nach der Einführung dieses neuen Systems 2009 stark angestiegen. Befürchtungen wurden laut, dass für den Militärdienst zu wenige rekrutiert werden könnten. Zwischenzeitlich hat sich die Situation jedoch entschärft. Die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst hat sich nahezu stabilisiert, und auch der personelle Bestand der Armee ist mit dieser Lösung nicht gefährdet, natürlich auch weil die Armee mit der Weiterentwicklung tendenziell kleiner werden soll.

Zudem werden mit der Revision des Zivildienstgesetzes die Zulassungshürden leicht angepasst. Der Orientierungstag soll neu bereits vor der Zulassung stattfinden statt wie bisher nach der Zulassung. Das erachten wir als positiv. Damit sollen den künftigen Zivildienstleistenden die Konsequenzen, die Pflichten im Dienst aufgezeigt werden, und damit soll ein objektives Bild vom Dienst und von den Aufgaben vermittelt werden. Fehlentscheide sollen damit vermieden werden. Mit dem vorgezogenen Orientierungstag können sich die Betreffenden ein Bild machen, und der eine oder andere wird sich dann überlegen, ob er wirklich zum Zivildienst wechseln will oder ob er nicht beim Militärdienst bleiben soll. Zugegeben, die entsprechenden Zahlen werden wohl eher klein bleiben, und das wird nur minimale Auswirkungen haben. Solche falsch eingeteilte und demotivierte Leute sind auch im Zivildienst keine echte Hilfe am Einsatzort.

Wie bereits gesagt, werden rund 1,3 Millionen Zivildiensttage geleistet. Diese hohe Zahl von Diensttagen stellt hohe Ansprüche an die Umsetzung der Dienstpflicht. Die Herausforderung ist heute, eine genügende Anzahl von Einsatzbetrieben und Einsatzplätzen zu finden. Sie sollen arbeitsmarktneutral sein, sie sollen der Gesellschaft einen Nutzen bringen, und letztlich soll es auch für den Dienstleistenden eine befriedigende Arbeit sein. Aber solche Arbeitsplätze sind heute nicht genügend vorhanden. Eine Ausdehnung der vorhandenen Einsatzfelder ist deshalb sinnvoll - so, wie es im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Projekte der Agrarpolitik 2014-2017 vorgesehen ist. Ob eine Ausdehnung auf neue Einsatzfelder, sprich auf den [PAGE 675] Bildungsbereich, sinnvoll ist, werden wir, wie bereits erwähnt, später noch diskutieren.

Die vorgesehenen Änderungen erlauben eine bessere Ausbildung der Zivildienstleistenden, vor allem auch im Bereich der Pflege und der Betreuung. Mit dieser besseren Ausbildung wird der Nutzen auch für die Einsatzorte erhöht, was wir hier nicht vergessen dürfen und was positiv zu werten ist.

Die CVP/EVP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten. Die Revision trägt dem veränderten Umfeld Rechnung und will den Zivildienstleistenden die nötigen Arbeitsplätze bereitstellen. Dies braucht eine Weiterentwicklung, damit dieser Dienst auch in Zukunft zum Nutzen der Gesellschaft eingesetzt werden kann. Die Grundlagen dafür haben wir jetzt vor uns. Um all die Diskussionen zu diesen Punkten auch führen zu können, wird die CVP/EVP-Fraktion wie gesagt auf diese Vorlage eintreten.