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AB 186136

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-05-05

Wortprotokoll

Im Jahr 2014 haben die Zivildienstleistenden 1,5 Millionen Diensttage geleistet. Ich war anfänglich, als ich ins Mandat kam, dem Zivildienst gegenüber relativ skeptisch eingestellt. Ich bin zwischenzeitlich zur Überzeugung gelangt, dass die Zivildienstleistenden engagierte junge Bürger sind, die sich für dieses Land einsetzen. Sie leisten einen grossen und wichtigen Beitrag im öffentlichen Interesse, dies vor allem im Pflegebereich und bei der Betreuung von Menschen, aber auch im Umweltbereich. Ich zolle den Zivildienstleistenden meine Anerkennung.

Lassen Sie mich ein paar wenige Bemerkungen zum Umfeld machen: Der Zivildienst ist in ein Umfeld eingebettet, insbesondere in die Sicherheitspolitik und ins Dienstpflichtsystem unseres Landes. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 den dritten Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst verabschiedet, und dieser Bericht kam zu klaren Schlüssen:

1. Der Zivildienst gefährdet die Armeebestände nicht.

2. Der Zivildienst trägt zur Wehrgerechtigkeit bei. Praktisch alle Zivildienstleistenden leisten alle verfügten Diensttage. Sie erfüllen die Dienstpflicht zu 98 Prozent, und sie wählen nicht den "blauen Weg".

3. Es sind aus der Sicht des Bundesrates keine zusätzlichen Massnahmen nötig, um die Zahl der Zulassungen zu senken. Die Zulassungszahl hat sich etwa auf dem Niveau von 2013 stabilisiert. Es waren, wie es auch schon gesagt wurde, in den Jahren 2013 und 2014 in der Grössenordnung 5500 bis 5700 Zivildienstleistende.

Der dritte Bericht hat klar gezeigt, dass der Zivildienst die Armee und ihre Bestände nicht gefährdet - noch einmal -; der Zivildienst ist also keine Konkurrenz für die Armee. Beide betreffen dieselbe Pflicht gemäss unserer Verfassung. Auch der Zivildienst ist verfassungsbasiert. Würden wir die Attraktivität des Zivildienstes weiter senken, würden wir der Armee keinen Dienst leisten. Im Gegenteil, wir würden die Wehrgerechtigkeit schwächen, weil davon auszugehen ist, dass häufiger der "blaue Weg" beschritten würde.

Im Zusammenhang mit dem gesamten Dienstpflichtsystem stellen sich aber auch Fragen. Diese Fragen betreffen die Armee, sie betreffen den Zivildienst, den Zivilschutz, den "blauen Weg", die Wehrpflichtabgabe und das Verhältnis aller zueinander in einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang. Diese Fragen können wir nicht einseitig im Zivildienstgesetz beantworten, vielmehr sei daran erinnert, dass sich die Studiengruppe Dienstpflichtsystem unter der Federführung des VBS mit den Fragen beschäftigt.

Ein Wort zur Arbeitsmarktneutralität, und das ist mir als Wirtschaftsminister natürlich wichtig, ich bin mir selbstverständlich der Bedeutung der Arbeitsmarktneutralität bewusst: Die Vollzugsstelle arbeitet mit den kantonalen Arbeitsmarktbehörden intensiv zusammen, und von da werden kaum Probleme gemeldet. Einen grundsätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei Zivildiensteinsätzen gibt es diesbezüglich also nicht. Einzelne wenige kritische Fälle überprüft die Vollzugsstelle für den Zivildienst konsequent, und dann wird auch wenn nötig Abhilfe geschaffen.

Zum Stichwort Jugendarbeitslosigkeit: Der Zivildienst hat einen positiven Einfluss auf die Beschäftigungschancen und auch auf die Berufswahl. Das zeigt sich in verschiedenen Abfragen. Nicht wenige "Zivis" wählen dank dem Zivildienst ihren künftigen Beruf, und zwar insbesondere auch im Bereich der Pflege und im Bereich der Betreuung.

Zur Fachkräfte-Initiative: Viele "Zivis" leisten Einsätze in Kinderbetreuungsstrukturen, also in Krippen. Damit trägt der Zivildienst dazu bei, dass die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie besser gestaltet werden kann.

Was wollen wir nun in diesem Umfeld mit der Änderung des Zivildienstgesetzes erreichen? Das primäre Ziel ist wie gesagt nicht, die Anzahl der Zulassungen zu senken. Die Revision hat drei gute Gründe:

1. Es geht um das Verbessern der Ausbildung der "Zivis". Es geht insbesondere um die Intensivierung der Ausbildung in der Pflege und Betreuung. Damit können wir den Nutzen der Zivildiensteinsätze steigern, und wir setzen damit die Motion Müller Walter um.

2. Wir passen das Zivildienstgesetz an die Agrarpolitik 2014-2017 an.

3. Wir optimieren den Vollzug.

Ich will zwei wichtige Optimierungsbereiche in aller Kürze antippen:

1. Das strengere Zulassungsverfahren: Mit mehreren Massnahmen gestalten wir den Zivildienst strenger. Wir wirken damit auch dämpfend auf die Anzahl Zulassungen. Ich will Ihnen zwei Punkte dazu liefern, nämlich zum einen das Zulassungsverfahren per se. Heute werden die "Zivis" nach [PAGE 678] der Zulassung in ihre Rechte und Pflichten eingeführt. Künftig müssen die Gesuchsteller einen Einführungstag besuchen und danach ihr Gesuch bestätigen, bevor sie zugelassen werden. Der Einführungstag wird nicht als Diensttag angerechnet. Was ist der Zweck? Die "Zivis" sollen sich intensiv mit den Konsequenzen befassen müssen, bevor sie zugelassen werden. Zum andern sollen die "Zivis" für die Benützung der Privatunterkunft keine Entschädigung mehr erhalten; auch das ist eine Erhöhung der Hürden.

2. Die Optimierung des Vollzugs, Stichwort Auslandeinsätze: Auslandeinsätze hat es immer gegeben. Sie leisten insbesondere Beiträge in der Entwicklungszusammenarbeit und in der humanitären Hilfe, auch im Zusammenhang mit Katastrophen und Notlagen und in der zivilen Friedensförderung; das soll gemäss Bundesrat so bleiben. Die Revision von Artikel 7 präzisiert die Rahmenbedingungen und dient insbesondere dazu, auf Verordnungsebene die Anforderungen an "Zivis" und Einsatzbetriebe zu erhöhen. Die Anforderungen sind allerdings heute schon höher als für Einsätze im Inland. Kein "Zivi" hat Anspruch auf einen Einsatz im Ausland, und umgekehrt kann natürlich auch kein "Zivi" dazu gezwungen werden.

Die Tätigkeit in den Schulen ist der einzige Punkt der Vorlage, bei dem Ihre Sicherheitspolitische Kommission dem Bundesrat nicht gefolgt ist. Gemäss Bundesrat sollen "Zivis" Schulen und Lehrkräfte unterstützen. Sie gefährden damit nicht Arbeitsplätze, sie werden nicht selbst die Verantwortung für den Unterricht übernehmen, sie werden also nicht Lehrkräfte ersetzen. Schulen, Gemeinden und Kantone sollen "Zivis" nur dann einsetzen dürfen, wenn diese das auch wirklich wollen und die vorgesetzten Instanzen, also Schulen, Gemeinden und Kantone, das ihrerseits wünschen. Der Vorstand der EDK hat sich positiv zur Möglichkeit des Einsatzes von "Zivis" in Schulen geäussert.

Ich gehe noch ganz kurz auf Artikel 16 Absatz 2 ein. Da sind wir bei der Thematik, wann ein Gesuch eingereicht werden kann. Das herkömmliche System besagt, dass jederzeit ein Gesuch eingereicht werden darf. Der Bundesrat will daran nichts ändern, und Ihre Sicherheitspolitische Kommission ist ihm nach intensiver Diskussion verschiedenster Varianten dann auch gefolgt. Eine Einschränkung des "jederzeit" würde nichts nützen, es würde eher schaden, und es würde vor allem auch die Wehrgerechtigkeit schwächen, weil die Betroffenen auf dem "blauen Weg" abschleichen könnten. Es wäre kontraproduktiv für die Armee, und es würde das Gleichgewicht, das sich nun einpendelt, stören. Eine Einschränkung des "jederzeit" wäre keine Optimierung des Vollzugs, sondern eine Verschlechterung mit gravierenden Folgen. Dasselbe gilt für alle anderen Anträge, die die Attraktivität des Zivildienstes weiter senken wollen.

Ich fasse zusammen: Die Revisionsvorlage ist notwendig, und sie ist ausgewogen. Sie bringt eine ganze Reihe Optimierungen. Wir steigern den Nutzen der Zivildiensteinsätze, wir steigern die Wirkung der neuen Agrarpolitik, wir gewährleisten weiterhin einen effizienten Vollzug und anspruchsvolle Einsätze, damit auch künftig praktisch alle "Zivis" alle Diensttage im öffentlichen Interesse leisten. Die Vorlage stellt damit sicher, dass weiterhin alle "Zivis" alle Diensttage leisten, das kann nicht genug betont werden. Damit wird eben die Wehrgerechtigkeit gestärkt. Es gibt keinen Grund, mit der Revision zuzuwarten. Die Studiengruppe Dienstpflichtsystem hat einen anderen, einen langfristigen Horizont. Wir haben aber jetzt Handlungsbedarf. Auch die Weiterentwicklung der Armee müssen wir nicht abwarten, denn die Anpassungen, die sich daraus für den Zivildienst ergeben, haben wir bereits in die Revision des Militärgesetzes integriert. Der Zivildienst ist grundsätzlich gut unterwegs, es geht um Verbesserungen.

Ich bin heute von der Sinnhaftigkeit und auch der Wehrgerechtigkeit überzeugt, und ich bitte Sie deshalb, auf die Revisionsvorlage einzutreten und in der Detailberatung dann dem Bundesrat zu folgen.