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Hösli Werner · Ständerat · 2015-06-15

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-15

Wortprotokoll

Eines der primären Ziele im Asylbereich muss die faire und rasche Behandlung der Asylgesuche sein. Dies, damit die Gesuchsteller in kurzer Zeit eine Einschätzung der Chancen oder einen ersten Entscheid haben und sich so automatisch die Spreu vom Weizen trennt und die nichtanerkannten Flüchtlinge rasch ordnungsgemäss ausgewiesen respektive zurückgeführt werden können. Dass diese gesamte Grundarbeit fachlich und rechtsstaatlich richtig abläuft, das muss sein. Ob dies gleichzeitig vom Staat, in dem um Asyl nachgesucht wird, auch vollumfänglich zur Verfügung gestellt und bezahlt werden soll, darüber kann man streiten. Wenn man aber davon ausgeht, dass richtige Flüchtlinge eigentlich nur noch mit ihren eigenen Kleidern am Leib in einen Staat, in unserem Fall also in die Schweiz, einreisen, hat diese Kostenübernahme Logik und ist grundsätzlich nötig. Dass es dann aber bei einem negativen erstinstanzlichen Entscheid nicht - ich betone: nicht - Sache der Schweiz ist, gegen den eigenen Entscheid Rekurs zu erheben, Kosten zu steigern und die erste Instanz damit unweigerlich und unzweifelhaft selber infrage zu stellen, ist ebenso logisch und ein Gebot der Stunde.

In dieser Gesamtschau betrachte ich meinen Einzelantrag zu diesem Artikel, welchem ja das System der Kostenübernahme bis zum erstinstanzlichen Urteil zugrunde liegt, als realitäts- und praxisnah sowie als der humanen Schweiz angemessen. Er ist kein Kompromiss zwischen der Mehrheit und der Minderheit gemäss Fahne, sondern ein Lösungsansatz, der die Rechte und Pflichten eines Staates, in dem um Asyl nachgesucht wird, meines Erachtens am ehesten abbildet.

Auch ergeben sich dadurch verfahrensmässig klare Normvorgaben und Vereinheitlichungen. Dies erhöht die Rechtssicherheit für die Asylsuchenden, beschleunigt tendenziell das Verfahren und sollte sich kostenmässig letztlich für den Staat nicht nur negativ auswirken.

Wir von der Subkommission 4 der ständerätlichen Finanzkommission haben im Februar dieses Jahres den Testbetrieb in Zürich besucht und uns vor Ort über die Erkenntnisse und Erfahrungen informieren lassen. Ich meine, festgestellt zu haben, dass es kein Larifari-Betrieb ist, die Verfahren beschleunigt werden und trotzdem die gewünschte Rechtssicherheit mit entsprechendem Vertrauen in das Verfahren besteht. Durch die Tatsache, dass die Rechtsvertretung zum Entwurf eines ablehnenden Asylentscheides nochmals Stellung nehmen kann, ist das erstinstanzliche Verfahren sehr transparent und asylsuchendenfreundlich aufgebaut. Deshalb hat alsdann der erstinstanzliche Entscheid eine hohe Akzeptanz und ist rechtlich sehr fundiert.

Nun aber im Gesetz, wie es gemäss Fassung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit daherkommt, festzulegen, dass der Bund jenen, die gewillt sind, Beschwerde gegen diesen Entscheid zu führen, eine Rechtsvertretung zur Beschwerdeerhebung zur Verfügung zu stellen und dies alles gleich auch noch zu bezahlen hat, ist inakzeptabel. Stellen Sie sich einmal vor, Sie bekommen für einen privaten Bau von der zuständigen Staatsebene die Baubewilligung. Ihr Nachbar will nun dagegen Einsprache erheben, und Sie haben ihm einen Rechtsvertreter zur Verfügung zu stellen und diesen samt allen damit zusammenhängenden Kosten gleich auch noch zu bezahlen, nur damit Ihr Nachbar Ihr eigenes Vorhaben verzögern kann, weil er klare Gesetzesgrundlagen nicht akzeptieren will. Oder Sie sind Besitzer einer Wohnung und kündigen Ihrem Mieter ordnungs- und rechtmässig. Nun müssen Sie dem Mieter einen Rechtsvertreter für seine Beschwerde gegen die Kündigung zur Verfügung stellen und diesen nebst sämtlichen übrigen Kosten auch noch bezahlen. Ich frage Sie: Würden Sie das machen? Sie müssen diese Frage nicht beantworten. Ich mache es für Sie alle hier im Saal: Sie würden sich zu Recht mit Händen und Füssen gegen ein solches Vorgehen wehren. Aber in diesem Asylgesetz wollen Sie nun eine noch weiter führende Regelung verankern. Sie bezahlen sämtliche Kosten, auch die dadurch steigenden Kosten der Gerichte, um das eigene Urteil anzufechten.

Auch das Bundesverwaltungsgericht steht dem Ansinnen des Bundesrates ablehnend gegenüber. Man befürchtet, wie in den Niederlanden, einen Weiterzug von 90 Prozent der Entscheide. Das ist eine nicht unwahrscheinliche Folgerung, wenn sogar eigene Entscheide des Bundes mit Bundesgeldern angefochten werden können. Der Testbetrieb hat dies noch nicht bestätigt. Aber es war auch ein reduzierter Testbetrieb, nicht mit der ganzen Breite des Gesuchsspektrums, und die Erfahrungen sind noch sehr kurzzeitig.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu Artikel 102h sagen. Hier habe ich die Ansicht, dass für die unentgeltliche Rechtsvertretung Antrag zu stellen ist. Der Bundesrat möchte die Rechtsvertretung ohne entsprechenden Antrag zuteilen. Asylbewerber müssen gemäss Bundesrat ausdrücklich auf die Rechtsvertretung verzichten, wenn sie diese nicht wollen. Das entbehrt jeglicher Usanz in unserem Land. Ausser für das Geborenwerden und das Sterben haben wir in unserem irdischen Schweizer Leben wohl für alles ein Gesuch zu stellen, Formulare auszufüllen, Anträge einzureichen. Asylbewerbern wird freimütig und grosszügig gleich zu Beginn mehr zugestanden als jedem Bewohner dieses Staates. Das kann bzw. darf es nicht sein.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Sie handeln damit fair, rechtsstaatlich und logisch.