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preparatory:AB 186198

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-15

Wortprotokoll

Die Vorlage, die Sie heute beraten, hat bereits einen langen Weg hinter sich. Ich erinnere Sie daran, dass der Bundesrat am 26. Mai 2010 eine Botschaft zur Revision des Asylgesetzes verabschiedet hatte. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung hat Ihre Kommission das EJPD im Herbst 2010 beauftragt, bis Ende März 2011 einen Bericht über die allgemeine Situation im Asylbereich zu verfassen und neue, weiter gehende Optionen für eine markante Beschleunigung der Asylverfahren aufzuzeigen. Die SPK des Ständerates sprach sich dann am 9. Mai 2011 einstimmig dafür aus, die Handlungsoption 1 des Berichtes über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich weiterzuverfolgen und bereits mögliche Verbesserungen im Rahmen einer Zusatzbotschaft des Bundesrates umzusetzen.

Die Handlungsoption 1 des Berichtes über Beschleunigungsmassnahmen sah vor, dass eine überwiegende Mehrheit der Asylverfahren in Zentren des Bundes innerhalb einer kurzen Frist abgeschlossen wird und sich alle am Asylprozess beteiligten Akteure vor Ort befinden. Die Asylverfahren sollen aber nicht nur rasch, sondern selbstverständlich auch fair durchgeführt werden. Deshalb wurde im Rahmen der Handlungsoption 1 auch ein umfassender und kostenloser Rechtsschutz vorgeschlagen. Dies setzte eine umfassende Neustrukturierung des Asylbereichs voraus.

Die vom Bundesrat mit der Botschaft vom 26. Mai 2010 und der Zusatzbotschaft vom 23. September 2011 vorgeschlagene Revision des Asylgesetzes wurde daraufhin durch das Parlament aufgeteilt: Das Parlament stimmte der im Beschleunigungsbericht des EJPD vorgeschlagenen Neustrukturierung des Asylbereichs grundsätzlich zu. Die vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 26. Mai 2010 vorgeschlagenen Bestimmungen über die Verfahrens- und Chancenberatung wurden jedoch zurückgewiesen, mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren durch die Schaffung von Verfahrenszentren des Bundes sowie durch die Anpassung der Beschwerdefristen und des Rechtsschutzes zu unterbreiten. Diese Ihnen nun heute unterbreitete Vorlage entspricht ebendiesem Auftrag des Parlamentes.

Das Parlament hat auch im Hinblick auf die Neustrukturierung des Asylbereichs am 28. September 2012 dringliche Änderungen des Asylgesetzes verabschiedet, die dann am 29. September 2012 in Kraft getreten sind und die, mit einer Verlängerung, bis 2019 gültig sind. Diese dringlichen Änderungen sind ja in der Referendumsabstimmung von unserer Bevölkerung mit 78 Prozent Ja sehr deutlich angenommen worden. Damit hat unsere Bevölkerung die Zustimmung zu sehr wichtigen Fragen schon im Jahre 2013 gegeben. [PAGE 535]

Auch wurde es damit möglich, in einem Pilotprojekt Erfahrungen zu dieser Gesetzgebung zu sammeln. Vorhaben wie zum Beispiel die bewilligungsfreie Nutzung von Bauten und Anlagen des Bundes für die Unterbringung von Asylsuchenden für maximal drei Jahre konnten geprobt werden, ebenso die Schaffung von besonderen Zentren für Asylsuchende, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb der Empfangs- und Verfahrenszentren erheblich stören. Dazu hat man mindestens schon die Erfahrung gemacht, dass es sehr schwierig ist, solche Zentren überhaupt zu realisieren. Weiter hat man auch Erfahrungen gesammelt bezüglich Beiträgen an die Standortkantone von Bundeszentren für die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen oder bezüglich Beiträgen an die Sicherheitskosten der Zentren, ebenfalls bezüglich der Möglichkeit, neue Verfahrensabläufe im Rahmen von Testphasen generell zu prüfen.

Weitere, nichtdringliche Änderungen des Asylgesetzes wurden vom Parlament dann am 14. Dezember 2012 beschlossen. Sie wurden vom Bundesrat gestaffelt auf den 1. Januar 2014 bzw. auf den 1. Februar 2014 in Kraft gesetzt. Diese Änderungen dienten teilweise ebenfalls der Neustrukturierung des Asylbereichs; ich denke vor allem an die Einführung einer Vorbereitungsphase oder die ganze oder teilweise Finanzierung von Administrativhaftplätzen für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht durch den Bund.

Am 3. September letzten Jahres schliesslich hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des heute vorliegenden Gesetzes dem Parlament überwiesen. Sie sehen an dieser Chronologie, dass die heutige Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs bereits eine sehr lange und komplexe Vorgeschichte hat. Bereits seit drei Jahren laufen seitens des Bundes in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen intensive Umsetzungsarbeiten zur Neustrukturierung. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang gerne daran, dass die Kantone, Städte und Gemeinden die Grundzüge der Neustrukturierung des Asylbereichs anlässlich zweier nationaler Asylkonferenzen einstimmig verabschiedet haben. Es war für Ihre Kommission bei den Hearings eindrücklich, wie viele lobende Worte die Hearing-Teilnehmer für den Prozess und den Werdegang hatten, die zu diesem Gesetz geführt haben. Es war unserer Kommission dann umgekehrt auch wichtig, den Gemeinden und den Kantonen ans Herz zu legen, dass die Gesetzgebungsarbeit, die uns obliegt, ein wichtiger Teil ist, dass es aber nachher ebenso wichtig ist, dass die Kantone und die Gemeinden für die Umsetzung Hand bieten.

Am 6. Januar 2014 konnte der Testbetrieb im Hinblick auf die zukünftige Neustrukturierung in Zürich eröffnet werden. Dort wird seit Anfang 2014 die Wirksamkeit der neuen, getakteten Asylverfahren in quantitativer und qualitativer Hinsicht geprüft.

Wie bereits ausgeführt, gab Ihre Kommission dem Bundesrat vor vier Jahren die Leitplanken im Hinblick auf eine markante Beschleunigung der Asylverfahren vor, um den Asylbereich grundlegend neu zu strukturieren. Ihre Kommission ist denn auch am 6. September letzten Jahres einstimmig auf die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs eingetreten und hat die Detailberatung am 30. April dieses Jahres abgeschlossen. Die bereinigte Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission folgt weitgehend dem Entwurf des Bundesrates und schlägt einige Präzisierungen oder Konkretisierungen vor. Wie Sie der Fahne entnehmen können, gibt es auch vereinzelt Minderheitsanträge. In der Kommissionsberatung standen unter anderem die Stärkung der Position der Kantone und Gemeinden, die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung, die Schwankungstauglichkeit des neuen Systems sowie verschiedene Teilaspekte des neukonzipierten Verfahrens wie Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Vordergrund.

Ich komme bei den einzelnen Artikeln auf die Änderungen und Präzisierungen durch die Mehrheit Ihrer Kommission noch zu sprechen. Ich möchte nur noch festhalten, dass Ihre Kommission vorschlägt, den Kantonen und Gemeinden durch das Gesetz explizit einen frühzeitigen Einbezug bei der Errichtung der Zentren zu garantieren. Damit soll die zentrale Stellung der Kantone und Gemeinden beim Aufbau der neuen Verfahrenszentren unterstrichen werden. Auch die Stärkung des Wegweisungsvollzugs, welcher eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Neustrukturierung des Asylbereichs bildet, war Ihrer Kommission ein wichtiges Anliegen. Erfüllt ein Kanton seine Aufgaben beim Vollzug der Wegweisung von Ausländern, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, nicht oder nur mangelhaft, so soll der Bund künftig daraus erwachsende Kosten den Kantonen belasten können.

Weiter beantragt die Kommission Ihrem Rat, die Verletzung der Mitwirkungspflicht durch Asylsuchende in den Bundeszentren strenger zu sanktionieren, als dies der Bundesrat vorschlägt. Gesuche von Asylsuchenden, die in einem Verfahrenszentrum des Bundes den Behörden ohne triftigen Grund während mehr als fünf Tagen nicht zur Verfügung stehen, sollen formlos abgeschrieben werden.

Mit 7 zu 4 Stimmen lehnte es Ihre Kommission jedoch ab, Asylsuchende, welche die Sicherheit und Ordnung innerhalb und ausserhalb eines Verfahrenszentrums erheblich stören, zwingend in besonderen Zentren und einem zugeteilten Rayon unterzubringen. Wir werden noch darauf zu sprechen kommen, nämlich bei der Beratung eines Einzelantrages und eines Minderheitsantrages.

Des Weiteren war es Ihrer Kommission wichtig, dass der Schwankungstauglichkeit im Rahmen der Neustrukturierung vermehrt Rechnung getragen wird und dass die bewilligungslose Nutzung von Bauten oder Anlagen des Bundes zur Unterbringung von Asylsuchenden gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zwecks einer flexibleren Umsetzung der Neustrukturierung erleichtert werden soll.

Eine wichtige Voraussetzung für eine rasche, aber zugleich auch seriöse und faire Prüfung der Asylgesuche ist schliesslich eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung der Asylsuchenden in den Zentren des Bundes. Ein Antrag, der dieses Kernelement der Vorlage streichen wollte, wurde mit 9 zu 2 Stimmen abgelehnt. Wir werden darauf noch zu sprechen kommen.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.