Lexipedia

AB 186214

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-15

Wortprotokoll

Generell noch eine Vorbemerkung zu diesen Bundeszentren: Diese Bestimmung regelt die Unterbringung von Asylsuchenden im beschleunigten Verfahren, im Dublin-Verfahren und im erweiterten Verfahren in den Zentren des Bundes. Die Zentren werden vom Bund errichtet und vom Staatssekretariat für Migration geführt. Die Höchstdauer des Aufenthalts in den Zentren des Bundes beträgt grundsätzlich 140 Tage. Sie kann angemessen verlängert werden, wenn dadurch das Asylverfahren rasch abgeschlossen oder der Wegweisungsvollzug erfolgen kann. Personen im beschleunigten Verfahren werden nach Einreichung des Asylgesuches bis zur Asylgewährung, bis zur Anordnung einer vorläufigen Aufnahme oder bis zur Ausreise in den Zentren des Bundes untergebracht.

Ihre Kommission hat jetzt hier noch zwei Ergänzungen vorgenommen. Die eine ist, dass der Bund bei der Errichtung von Zentren die Grundsätze der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit beachten soll. Die zweite Ergänzung ist, dass die Kantone und die Gemeinden frühzeitig einbezogen werden müssen. Man kann sagen, dass es zwei Selbstverständlichkeiten sind. Aber es war Ihrer Kommission wichtig, das im Gesetz festzuhalten, damit diesen Anliegen auch wirklich Rechnung getragen wird.