Lexipedia

preparatory:AB 186245

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-15

Wortprotokoll

Zu Ziffer 4: Wir haben im ersten Umgang beschlossen, hier dem Bundesrat zu folgen und den Zinssatz zur Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV von bisher 2 Prozent auf 1 Prozent zu senken. Es handelt sich hier um eine Massnahme zur Sanierung der IV. Sie erinnern sich: Es ging um ein ganzes Paket. Im Rahmen dieses Paketes hat der Bund beschlossen, den IV-Verlustvortrag während sieben Jahren, nämlich vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2017, zulasten der Bundeskasse zu verzinsen. In Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Sanierung der Invalidenversicherung steht relativ lapidar, der Bund übernehme für diesen Zeitraum den jährlichen Zinsaufwand.

Nun, was ist der jährliche Zinsaufwand für die sieben Jahre? Dieser Zinsaufwand wurde zwischen der Finanzverwaltung und der AHV mal pauschal ausgehandelt und für alle sieben Jahre auf 2 Prozent festgelegt. Die Entwicklung hat dann gezeigt, dass die 2 Prozent übertrieben, übersetzt sind. Der Bundesrat schlägt vor, die Verzinsung auf 1 Prozent zu reduzieren. Das ist an sich immer noch grosszügig, und es ist ohnehin beschränkt auf zwei Jahre. Rechtlich ist völlig unbestritten, dass das Parlament diese Reduktion vornehmen kann: Sie liegt im Rahmen unserer Budgethoheit.

Es ist vielleicht in einem letzten Punkt noch zu betonen, dass dies der einzige Sparbeitrag im gesamten Sozialbereich ist. Der Sparbeitrag entlastet im Rahmen dieser 130 Millionen Franken die allgemeine Bundeskasse, und er belastet die AHV-Rechnung.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Festhalten an der Reduktion des Zinssatzes.