AB 186336
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-08
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 47 des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich gewährt der Bund den beitragsberechtigten kantonalen Universitäten Finanzhilfen in Form von Grundbeiträgen, von Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen und von projektgebundenen Beiträgen. Damit trägt der Bund in substanzieller Weise zur Deckung der Kosten von Lehre und Forschung einer Universität bei. Die Grundbeiträge des Bundes werden zu einem hohen Anteil aufgrund der Anzahl Studierender einer Universität zugesprochen. Würde die Universität St. Gallen neu Studierende in Humanmedizin ausbilden, so hätte dies einen direkten Einfluss auf ihren Anteil an den Grundbeiträgen des Bundes.
Weiter sieht der Bundesrat im Rahmen der Fachkräfte-Initiative vor, für ein anreizorientiertes Programm zur nachhaltigen Erhöhung der Abschlusszahlen in Humanmedizin mit der BFI-Botschaft 2017-2020 den Kredit der projektgebundenen Beiträge plafonderhöhend um maximal 100 Millionen Franken aufzustocken. Auf dieser Basis haben Bund und Kantone an der Sitzung des Hochschulrates der Schweizerischen Hochschulkonferenz vom 28. Mai beschlossen, im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 ein Sonderprogramm auszuarbeiten. Mit diesem Programm sollen Projekte von universitären Hochschulen finanziert werden können, welche direkte Massnahmen zur nachhaltigen Erhöhung der Anzahl Studienabschlüsse in Humanmedizin beinhalten. Auch die Universität St. Gallen wird somit die Möglichkeit erhalten, entsprechende Projekte einzureichen. Über die Ausrichtung der projektgebundenen Beiträge wird der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz entscheiden.