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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-06-08

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-06-08

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Energie als Aufsichtsbehörde des Bundes für die Sicherheit der Stauanlagen verfügt heute über alle verlangten 206 Erdbebensicherheitsnachweise für diejenigen Stauanlagen, die der Bundesaufsicht unterstehen. Das Bundesamt für Energie hat bei einem grossen Teil der Anlagen die Prüfung der Nachweise abgeschlossen. Sobald die Nachweise Defizite aufwiesen, ordnete es die notwendigen Massnahmen an. Diese reichen von der Vervollständigung der Nachweise bis zu baulichen oder betrieblichen Massnahmen. Das Bundesamt für Energie wird die Erfüllung der angeordneten Massnahmen überprüfen, soweit dies nicht bereits erledigt ist.

Zur Erdbebensicherheit der Kernkraftwerke: Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben im Jahr 2012 ihre Nachweise eingereicht, wonach ihre Anlagen so starken Erdbeben standhalten, wie sie nur einmal in 10 000 Jahren zu erwarten sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat als Aufsichtsbehörde hat diese Nachweise geprüft und, wo nötig, Massnahmen gefordert. Sie basieren auf einem Zwischenresultat aus dem Pegasos Refinement Project. Dieses Projekt wurde Ende 2013 abgeschlossen und wird derzeit vom Nuklearsicherheitsinspektorat geprüft. Voraussichtlich Ende 2015 wird das Nuklearsicherheitsinspektorat dazu Stellung nehmen. Es wird dann auch die in den Sicherheitsnachweisen zu verwendenden Erdbebengefährdungsannahmen standortspezifisch neu festlegen. Anschliessend müssen die Betreiber der Kernkraftwerke die Erdbebensicherheitsnachweise aktualisieren. [PAGE 912]