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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-06-08

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-06-08

Wortprotokoll

Die Tarifhoheit im öffentlichen Verkehr liegt bei den Transportunternehmen. Diese orientieren sich für die Gewährung des Seniorenrabatts bei Generalabonnementen am geltenden gesetzlichen Rentenalter. Das Einkommen verringert sich in der Regel mit dem Eintritt ins Rentenalter. Da das Rentenalter in der AHV und in der beruflichen Vorsorge für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren liegt, ist es auch gerechtfertigt, dass Frauen bereits ein Jahr früher als Männer ein Generalabonnement zu einem vergünstigten Seniorentarif beziehen können. Passt der Gesetzgeber das ordentliche Rentenalter für Männer und Frauen an, orientieren sich die Transportunternehmen an den geänderten gesetzlichen Vorgaben.