Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-10
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-10
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst Herrn Fünfschilling danken, dass er mit der Antwort des Bundesrates auf seine Interpellation einverstanden ist. Es passiert mir sehr selten, dass ich diese Antwort erhalte. Ich werde jetzt nicht noch einmal im Detail auf die Fragestellungen eingehen, sondern wir werden Ihre Bemerkungen bei der Erstellung des Berichtes mit berücksichtigen.
Herr Merz findet, dass die Antwort des Bundesrates ein wenig eine Rechtsbelehrung sei, und möchte gerne wissen, was ich persönlich denke. Ich kann hier auch für den Bundesrat sprechen, weil es aufgrund der Massnahmen, die wir beschlossen haben, und auch aufgrund der Vorstösse, die wir schon akzeptiert haben, doch eine gewisse Linie gibt, die ganz klar aufzeigt, dass Ihre Motion in die Richtung der bereits vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Überprüfung und Verbesserung der Gesetzgebung geht. Das gilt auch bezüglich der Lagebeurteilung, die verschiedentlich gefordert worden ist. Wir sind also grundsätzlich mit dem Anliegen einverstanden.
Der Bundesrat war auch bereit, die Motion Leu 01.3626 betreffend eine neue nachrichtendienstliche Kultur entgegenzunehmen. Es zeigte sich also auch hier, dass das durchaus auf der Linie dessen liegt, was der Bundesrat beabsichtigt.
Der Bundesrat will das Grundanliegen der vorliegenden Motion aufnehmen, beantragt aber trotzdem die Umwandlung in ein Postulat. Wir wollen gesetzgeberische Massnahmen vorher auf ihre Wirksamkeit und auf ihre Verhältnismässigkeit hin überprüfen. Wir sind uns auch bewusst, dass wir heute schon ein gutes Instrumentarium und eine gute Gesetzgebung haben, aber wir sind in der Tat schon länger daran, nicht erst seit dem 11. September 2001, diese Optimierung an die Hand zu nehmen. Entsprechende Aufträge wurden bereits erteilt. Dazu gehört u. a. auch die Frage eines Straftatbestandes bei Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation. Auch hier sprechen Sie mit Ihrer Motion also einen Punkt an, der im Hinblick auf mögliche gesetzgeberische Massnahmen bei uns bereits im Visier ist. Wir [PAGE 942] wollen wirklich sorgfältig überprüfen, was konkret vorgelegt werden soll. Deswegen möchten wir zuerst die entsprechenden Analysen machen und nicht schon jetzt detaillierte Entscheide treffen. Der Handlungsbedarf ist unseres Erachtens ausgewiesen.
Noch zu Ziffer 2 der Motion, zum Bericht: Hier ist ja - das ist eine formelle Begründung - gemäss Geschäftsverkehrsgesetz eine Überweisung eigentlich nur in der Form eines Postulates möglich. Ich möchte auch von meiner Seite nochmals darauf hinweisen. Inhaltlich ändert sich aber nichts daran. Ein umfassender Bericht soll und wird erstellt werden. Es gibt hier Überschneidungen mit anderen parlamentarischen Vorstössen, und wir möchten eigentlich alle diese Wünsche in einem einzigen Bericht berücksichtigen. Es gibt dann eine etwas komplexere Fragestellung mit einer Gesamtschau. Wir denken auch, dass eine solche Gesamtschau koordiniert und auch mit einer gewissen zeitlichen Distanz zu den unmittelbaren Ereignissen erfolgen sollte, damit sie nicht zu rasch von neuen Entwicklungen überholt wird.
Herr Frick sagte, er hoffe, dass der Zeitplan auch bei einer Überweisung als Postulat eingehalten werde. Der Termin - bis zur Frühjahrssession 2002 - ist in der Tat sehr optimistisch gerechnet. Wir werden auf diesen Zeitpunkt hin sicher einen Zwischenbericht erstellen. Ob wir Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt bereits den geforderten komplexen Bericht vorlegen können, ist für mich eher fraglich. Es ist nicht so, Herr Frick, dass wir am 11. September begonnen hätten, einen Bericht zu schreiben. Am 11. September haben wir mit den Massnahmen begonnen, die wir in unserem Land zu treffen haben, und mit den Lageanalysen, die konkret auf die entsprechende Situation ausgerichtet waren. Damals haben wir uns nicht bereits mit einer Berichterstattung befasst, welche effektiv in einer gewissen zeitlichen Distanz erfolgen sollte.
Das zur zeitlichen Ausgangslage, und deshalb wäre ich froh, wenn Sie den Vorstoss als Postulat überweisen würden. Denn wir sind der Auffassung, dass man nicht konkrete Massnahmen im Detail beschliessen sollte, bevor die entsprechenden Analysen abgeschlossen sind.