Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-08
Wortprotokoll
Ich gehe gerne auf die Themen ein, die jetzt im Rahmen der Berichterstattung erwähnt worden sind. Ich danke zuerst für die gute Aufnahme der Arbeit meines Departementes durch die Kommission. Ich danke auch für die positive Schilderung in Bezug auf die Zusammenarbeit in internationalen Fragen [PAGE 930] und in der schweizerischen Aussenpolitik zwischen dem EDA und meinem Departement.
Ich gehe zuerst auf die Flüchtlingssituation im Mittelmeerraum ein. Es ist so, dass wir im Moment verschiedene Krisen und Kriege haben. Ich erwähne jetzt nur Syrien und Irak, aber selbstverständlich gibt es auch in verschiedenen afrikanischen Staaten - ich denke z. B. an die Zentralafrikanische Republik - zurzeit Krisen- und Kriegssituationen, die so viele Flüchtlinge hervorgebracht haben, wie wir das seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr hatten. Man spricht von rund 50 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind.
Über 90 Prozent dieser Flüchtlinge sind nicht in Europa, sind nicht in der Schweiz, sondern befinden sich in den ärmsten Staaten der Welt, nämlich häufig in den Nachbarstaaten, oder sind intern vertrieben. Ich denke, es ist wichtig, das zu sehen. Deshalb hat der Bundesrat seine Politik immer so ausgerichtet, dass er gesagt hat, das Wichtigste sei die Hilfe vor Ort. Wir müssen die Nachbarstaaten unterstützen, wie wir das z. B. mit Libanon und Jordanien machen. Wir müssen die Menschen unterstützen, die mit ihrer Solidarität, mit ihrer Grosszügigkeit enorme Leistungen erbringen. Wir müssen ihnen aufzeigen, dass wir mit ihnen solidarisch sind.
Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel aus Jordanien, weil ich das selber gesehen habe. Mittlerweile sind weit über 600 000 syrische Flüchtlinge nach Jordanien gekommen. Jordanien ist ein Staat mit rund 6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. In Jordanien gehen am Morgen die jordanischen Kinder in die Schule, damit am Nachmittag die syrischen Kinder in die Schule gehen können. Das ist die Situation. Ich denke, wir müssen diesen Staaten zeigen, dass wir ihre enormen Leistungen anerkennen und wertschätzen, und sie entsprechend unterstützen.
Selbstverständlich gibt es aber auch Menschen, die weiter fliehen, die bis nach Europa kommen. Sie wissen auch und haben es mehrfach gelesen, wie viele Menschen auf diesen Fluchtwegen sterben oder Grässliches erleben - noch einmal: grösste Not erleben. Ein winzig kleiner Teil von ihnen schafft es bis nach Europa und bis in die Schweiz.
Es wurde richtig gesagt: Es gibt in dieser Situation keine nationalen Lösungen. Asyl, Flüchtlinge, Migration sind per se internationale Themen. Deshalb sind wir gut beraten, wenn wir im Rahmen von Dublin - wir sind ja assoziiertes Mitglied und damit Teil davon - unsere Vorstellungen, aber auch unsere Ideen und unsere Erwartungen einbringen. Es ist eine Tatsache, dass es innerhalb der Dublin-Staaten bei den Asylsystemen trotz Bemühungen noch immer Unterschiede gibt: in Bezug auf die Anerkennungsquoten, die Betreuungsangebote und die Integration. Solange es da unterschiedliche Standards gibt, führt das natürlich dazu, dass es auch immer wieder zu einer Weiterwanderung innerhalb des Dublin-Raumes kommt. Diese Sekundärmigration ist eine Belastung für das Dublin-System.
Insgesamt muss man natürlich sagen, dass die heutige Situation - es gibt weltweit so viele Flüchtlinge wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr - das ganze Dublin-System einer Belastungsprobe unterzieht. Die Schweiz hat deshalb ihre Kontakte mit anderen Dublin-Staaten massiv intensiviert. Wir wollen gemeinsame Lösungen finden. Wir sind ein Teil dieses Dublin-Raumes. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Verpflichtungen, welche aus der Dublin-III-Verordnung resultieren, von allen Dublin-Staaten eingehalten werden müssen. Das haben wir deutlich gesagt, und wir sagen es auch immer wieder, wenn wir mit den anderen europäischen Staaten zusammenkommen.
Die momentane Situation mit den Anlandungen in den Mittelmeerländern zeigt auf, dass eine gesamteuropäische Vorgehensweise zielführend ist. Wir haben immer wieder auf eine solche Vorgehensweise gedrängt, und wir werden das weiterhin tun. Es braucht hier europäische Antworten und nicht nationalstaatliche. Deshalb begrüsst es die Schweiz, dass am 13. Mai dieses Jahres in der Europäischen Kommission eine Migrationsagenda vorgestellt worden ist. Wir begrüssen die Massnahmen, weil sie dazu dienen können, dass Europa als Gemeinschaft hier Lösungen sucht, sei es, um mit der unterschiedlichen Belastung in den verschiedenen Staaten innerhalb von Europa umzugehen, sei es, um einen gemeinsamen europäischen Raum aufbauen zu können, mit dem das Dublin-System dann eben gestärkt und nicht geschwächt wird.
Ich komme zu weiteren Fragen auch im Zusammenhang mit dem Asylbereich: Ich habe in der Kommission ebenfalls vorgestellt, was im Bereich Asylgesetzgebung alles läuft. Sie wissen, dass wir seit mehreren Jahren eine Neustrukturierung im Asylbereich anstreben, um die Asylverfahren massiv zu beschleunigen; das dient den Kantonen, das dient dem Bund. Es dient vor allem aber auch den Menschen, die betroffen sind, wenn sie schneller wissen, ob sie hierbleiben können und Schutz bekommen oder ob sie unser Land wieder verlassen müssen.
Die Neustrukturierung bringt eine grosse Gesetzesvorlage, die nächste Woche im Ständerat besprochen wird. Wir konnten dank der Möglichkeiten, die Sie uns im Rahmen der dringlichen Asylgesetzgebung gegeben haben, die Modalitäten in einem Testbetrieb in Zürich bereits ausprobieren. Die Resultate werden laufend evaluiert. Die ersten Resultate sind ermutigend, weil sie zeigen, dass es möglich ist, effiziente, rasche und faire Asylverfahren durchzuführen. Diese Neustrukturierung wird dann auch von Ihnen beraten werden.
In diesem Zusammenhang brauchen wir auch Standorte, weil wir ja dann auch ungefähr 60 Prozent der Asylgesuche in den Bundeszentren behandeln wollen, wo alle Akteure vor Ort sind. Diese Standortplanung machen wir in intensiver Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Standortplanung schreitet voran, das Staatssekretariat für Migration hat über hundert Standorte geprüft. Man ist jetzt daran, mit den Kantonen, mit den insgesamt sechs Regionen solche Standorte festzulegen. Einzelne wurden bereits kommuniziert respektive werden in der nächsten Zeit kommuniziert werden.
Ich komme noch zum Thema Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Sie erinnern sich: Der Bundesrat hat kurz nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2014 gesagt, wie er vorzugehen gedenkt. Er hat sich an alles, was er damals gesagt hat, auch gehalten. Er hat gesagt, dass er bis Mitte 2014 ein Umsetzungskonzept vorlege, das er gemeinsam mit den Wirtschaftsakteuren sowie mit den Kantonen und Gemeinden vorbereiten werde. Im Juni hat der Bundesrat ein solches Umsetzungskonzept vorgelegt. Wir haben dann gesagt, dass wir bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, damit die Umsetzung dieses Artikels im Gesetz konkretisiert ist. Wir haben zudem gesagt, dass wir ein Verhandlungsmandat ausarbeiten. Wir haben beides Anfang Februar vorgelegt. Die Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage hat bis am 28. Mai stattgefunden. Jetzt werden wir die Rückmeldungen auswerten. Wir haben dann ebenfalls das Verhandlungsmandat verabschiedet. Wie Sie sich erinnern, hat die EU letztes Jahr keine Gespräche führen wollen. Sie hat es abgelehnt, überhaupt mit der Schweiz ins Gespräch zu kommen. Seit Anfang Februar konnte ich mit dem Kommissionspräsidenten, Herrn Juncker, vereinbaren, dass wir Konsultationen zu dieser Frage durchführen. Ich kann Ihnen heute sagen, dass diese Konsultationen stattfinden.
Wie geht es weiter? Wir haben also einmal die Gesetzgebung, bei der wir jetzt die Vernehmlassung auswerten. Wir brauchen ein Umsetzungskonzept, wie immer, wenn eine Volksinitiative angenommen worden ist. Wir haben im neuen Verfassungstext aber auch den Auftrag, völkerrechtliche Verträge, die im Widerspruch zu diesen neuen Vorgaben zur Steuerung der Zuwanderung stehen, anzupassen und neu zu verhandeln. Deshalb haben wir das Verhandlungsmandat verabschiedet. Wir sind aufgrund des neuen Verfassungsartikels gehalten, Verträge, die dem neuen Verfassungsartikel widersprechen, anzupassen und neu zu verhandeln, und wir werden darauf insistieren, dass wir das tun, denn wir sind verfassungsmässig verpflichtet, so vorzugehen. Das ist der aktuelle Stand der Dinge in dieser Frage.
Ich bin mir bewusst, dass seit dem 9. Februar 2014 eine beträchtliche Unsicherheit herrscht. Es wird auch immer wieder, gerade von der Wirtschaft, die Botschaft an den [PAGE 931] Bundesrat herangetragen, es sei schwierig für die Wirtschaft, nebst der Frankenstärke auch die seit dem 9. Februar herrschende Unsicherheit zu ertragen. Zu dieser Unsicherheit hat der Bundesrat schon vor der Abstimmung gesagt: Wenn Sie einen Vertrag neu verhandeln und anpassen müssen, dann brauchen Sie auf der anderen Seite einen Vertragspartner, der bereit ist, diesen Vertrag neu zu verhandeln - und diese Unsicherheit ist in der jetzigen Situation eine Belastung für unsere Wirtschaft. Dessen sind wir uns sehr bewusst, aber wir haben den Verfassungsauftrag, Verträge anzupassen, neu zu verhandeln. Deshalb werden wir ein Stück weit wahrscheinlich mit dieser Unsicherheit leben müssen, denn mit der Abstimmung vom 9. Februar ist dieses Szenario jetzt so eingetreten.
Der Bundesrat wird selbstverständlich alles dafür tun, dass wir das, was die Bevölkerung entschieden hat, nämlich eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung, gleichzeitig aber auch die Stärkung und die Beibehaltung des bilateralen Weges weiterverfolgen und im Interesse unseres Landes, unserer Bevölkerung, unserer Wirtschaft umsetzen können.