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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-06-08

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-08

Wortprotokoll

Wir Grünliberalen stellen uns ganz klar hinter das Projekt des Schweizerischen Innovationsparks, denn es ist ein Generationenprojekt - ein Generationenprojekt, wie wir es so schnell nicht wieder auf der Traktandenliste haben werden. Wir unterstützen die beiden wesentlichen Elemente, welche vom Bundesrat vorgeschlagen werden: einerseits den befristeten Rahmenkredit von 350 Millionen Franken - einen Rahmenkredit für Bürgschaften zur Vorfinanzierung von Forschungsinfrastrukturen - und andererseits den Grundsatzentscheid zur Abgabe von Land im Baurecht. Es sind Grundstücke des Bundes, man denkt da insbesondere - Sie haben es gehört - an einen Teil des Militärflugplatzes Dübendorf.

Auch die Kommission hat sich für die Vorlage und damit für die subsidiäre Bundesunterstützung des Schweizerischen Innovationsparks ausgesprochen, der durch die Standortkantone, die Privatwirtschaft und die beteiligten Hochschulen realisiert wird. Im Unterschied zum Bundesrat beantragt die Kommission, die Finanzprodukte aus den Baurechtszinsen für Fördermassnahmen zugunsten sämtlicher Standorte zu verwenden. Diesen Antrag tragen die Grünliberalen mehrheitlich nicht mit, sie werden die Minderheit unterstützen. Das Ziel muss sein, dass jeder Standort selbsttragend und eigenfinanziert ist. Das schliesst jegliche Querfinanzierung zwischen den verschiedenen Standorten aus.

Ich habe es bereits einleitend gesagt: Der Innovationspark ist ein Generationenprojekt; wir Grünliberalen haben das Anliegen bisher immer unterstützt. Wir sind überzeugt, dass sich der Bund auf die beiden genannten Massnahmen beschränken muss. Er wird das Land zu marktüblichen Konditionen im Baurecht abgeben. Es ist deshalb eine bewusste Irreführung, wenn man von einer Bevorzugung des Standorts Dübendorf gegenüber anderen zur Diskussion stehenden Standorten spricht; das muss hier klar korrigiert werden.

Zudem soll ja eine Bürgschaft über 350 Millionen Franken gesprochen werden. Ich betone nochmals: Diese ist gedacht für und limitiert auf die Vorfinanzierung von Forschungsinfrastrukturen. Nicht möglich ist es, mit dem entsprechend abgesicherten Geld Bauvorhaben zu realisieren. Damit ist auch der Zweck der Bürgschaft angesprochen. Eine Bürgschaft hilft den Betreibern, am Finanzmarkt Geld zu günstigeren Konditionen zu bekommen. Das ist der Zweck der Bürgschaft, und es ist davon auszugehen, dass sie, wenn alles normal verläuft, eben nicht eingefordert werden muss.

Wir Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten.