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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2015-06-08

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2015-06-08

Wortprotokoll

Mit der Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes haben wir die gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung des Bundes zugunsten eines Schweizerischen Innovationsparks geschaffen. Kantone, Hochschulen und die Privatwirtschaft haben seither intensive Vorarbeiten geleistet. Die Startanordnung sieht zwei Hub-Standorte vor, und zwar im Umfeld von ETH und EPFL, sowie zwei Netzwerkstandorte im Kanton Aargau und in der Nordwestschweiz. Weitere können hinzukommen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Als Zürcherin mache ich einen Einschub: Ich bin stolz darauf, dass Dübendorf ein Hub-Standort ist; und ich bin überzeugt, er wird wichtiger als der Zivilflugplatz sein, der ja nebenbei auch noch angedacht ist.

Die BDP-Fraktion wird den Einzelantrag Mörgeli auf Nichteintreten sicher nicht unterstützen. Denn als BDP wissen wir: Innovation ist ein Wachstumstreiber, bringt Wettbewerbsvorteile und fördert den Wohlstand unseres Landes respektive sichert diesen. Gerade in der heutigen Zeit ist Innovation als Stärke der Schweiz wahrscheinlich wichtiger als je zuvor.

Damit die Ausgestaltung und Organisation flexibel bleiben und die Entwicklung dynamisch möglich ist, wird eine Dachorganisation als privatrechtliche Stiftung ausgestaltet. Die Stiftung ist für die internationale Positionierung, die Vernetzung und Koordination der Standortträger, die Qualitätssicherung, das Reporting und die Bewirtschaftung der Bundesbürgschaft zuständig; die Trägerstandorte sind für die Akquise, die Vermarktung, die Vernetzung mit Wirtschaft und Forschung, die Bereitstellung von Raum, die Gestaltung des Umfeldes und die Sicherung von Entwicklungsreserven zuständig.

Die Dachorganisation erscheint auch deshalb sinnvoll, weil man merken muss, dass hier Kantönligeist fehl am Platz ist. Es ist ein Schweizerischer Innovationspark, unabhängig davon, wo die Haupt- oder Netzwerkstandorte sind. Es ist eine Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft - sie wird von dieser auch gesucht - und Forschung. Ich bin der Meinung, dass Bund und Kantone vor allem für gute Rahmenbedingungen und für die unbürokratische Ermöglichung dieses Projektes zuständig sind.

Die BDP-Fraktion unterstützt deshalb beim Bundesbeschluss 1 den befristeten Rahmenkredit von 350 Millionen Franken. Dadurch können Verpflichtungen ab 1. Januar 2016 bis 1. Januar 2024 eingegangen werden. Und eben: Dieser Rahmenkredit ermöglicht es, Darlehen aufzunehmen, weil der Bund mit seiner Bürgschaft dahintersteht. Das ist kostenneutral. [PAGE 956]

Bei Artikel 1 Absatz 1 unterstützt die BDP-Fraktion die Mehrheit. Die Minderheit möchte eine weitere Möglichkeit schaffen, Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dies passiert aber schon mit der Aufnahme von Absatz 4 in Artikel 1. Dort unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit. Es wird festgehalten, dass der Bund die Finanzprodukte aus dem Baurechtszins in die Stiftung Swiss Innovation Park fliessen lassen muss. In unseren Augen ist dies auch eine Absicherung, dass alle Standorte gefördert werden.

Beim Bundesbeschluss 2 unterstützt die BDP-Fraktion ebenfalls die Mehrheit. Das Verfahren ist, wie beschrieben, beim Bund etabliert und in entsprechenden gesetzlichen Grundlagen abgebildet. Hier eine eigene rechtliche Regelung zu schaffen ist unnötig; dies vor allem auch deshalb, weil Abklärungen beim Bundesamt für Raumplanung ergeben haben, dass das Anliegen der Minderheit bereits erfüllt ist.

Zum Schluss: Die BDP ist sich bewusst, dass der Schweizerische Innovationspark mit seinen Hubs und Netzwerkstandorten dazu beiträgt, dass die Schweiz als internationaler Spitzenstandort für Forschung und Entwicklung gestärkt wird und erhalten bleibt. Die BDP weiss, dass es beim Schweizerischen Innovationspark nicht darum geht, den Wettbewerb innerhalb der Schweiz zu forcieren, sondern darum, den internationalen Standortwettbewerb nach Möglichkeit zu gewinnen.

[VS]