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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2001-12-10

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-10

Wortprotokoll

Ich kann mich mit der Beantwortung der Interpellation durch den Bundesrat zufrieden erklären, insbesondere deshalb, weil sie als Zwischenbericht und vorläufige Beurteilung dargestellt worden ist. Wie Kollege Merz schon erwähnt hat, steht bei Ziffer 1 der Antwort, dass in der Frühjahrssession 2002 ein sehr ausführlicher Bericht kommen wird. Ich erachte es auch als sinnvoll, dass man das stufenweise macht, mit der gleichen Begründung wie der Bundesrat: Wenn eine gewisse Distanz geschaffen ist, wenn mehr Fakten vorliegen, dann kann auch ausführlicher darüber diskutiert werden. Die Gelegenheit dazu wird es geben, weil im Nationalrat eine gleich lautende Interpellation eingereicht worden ist. Damit kann dann über den ausführlichen Bericht zu allen diesen Punkten im Nationalrat diskutiert werden.

Ich habe einige kleine Bemerkungen, die vielleicht auch zuhanden des ausführlichen Berichtes berücksichtigt werden könnten. Beispielsweise geht es in Ziffer 3 um das Bankkundengeheimnis. Hier steht in der Antwort des Bundesrates für meinen Begriff zu wenig klar, dass es ein Bankkundengeheimnis bei strafrechtlichen Handlungen, also bei terroristischen Aktivitäten, gar nicht gibt. Es ist etwas verklausuliert formuliert, dass das Bankkundengeheimnis für die Behörden keine Hürde darstelle. Das könnte man doch deutlicher sagen. Denn immer wieder wird das Bankkundengeheimnis gerade von aussen so interpretiert, dass damit wirklich strafrechtliche Tatbestände verdeckt werden könnten.

Ich schneide bei Ziffer 3 das gleiche Thema an wie Kollege Merz in seiner Motion, nämlich dass die Möglichkeiten der präventiven Informationsbeschaffung verstärkt werden sollten. Hier kann man sagen: Wenn wir das ausbauen, dann wollen wir damit nicht den Rechtsstaat abbauen. Aber ein [PAGE 941] Ausbau ist durchaus möglich, wenn vor allem auch die demokratische Kontrolle entsprechend garantiert wird.

Eine weitere Bemerkung zu Ziffer 7, wo es um den ABC-Ereignisfall geht. Hier wird gerade der A-Ereignisfall vielleicht etwas zu wenig erwähnt; er wird etwas zu wenig gewichtet, und die Massnahmen, die getroffen werden, beziehen sich meiner Ansicht nach etwas zu eng auf den polizeilichen Bereich. Man muss sich doch im Klaren darüber sein, dass bei einem A-Terroranschlag die Grenze gegenüber einem A-Krieg praktisch nicht vorhanden ist. Ein A-Terroranschlag wäre das Schlimmste, was unsere kleine Schweiz je an Krieg erleben würde. Darum sind die Massnahmen auch am ehesten mit jenen Massnahmen zu beschreiben, die wir damals als Vorbereitung auf einen Atomkrieg ausgearbeitet haben.

Dies einige Bemerkungen zur Antwort des Bundesrates, in der Meinung, dass beim Vorliegen des ausführlichen Berichtes die Diskussion im Nationalrat weitergeführt werden wird.