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Theiler Georges · Ständerat · 2015-06-03

Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-03

Wortprotokoll

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir auf diese Vorlage nicht eintreten sollten, wie uns das auch der Bundesrat empfiehlt. Die Schweiz sorgt in hohem Masse für eine gute Grundversorgung für die ganze Bevölkerung und in allen wesentlichen Bereichen des üblichen Bedarfs. Ich konnte mich bei verschiedenen Besuchen, vor allem bei der Post, auch vergewissern, dass gewisse Angebote in den ländlichen Regionen sogar besser funktionieren als in den Agglomerationen, zum Beispiel der Hauszustelldienst. Wir haben auch Hearings zur ganzen Geschichte durchgeführt. Ich habe Ihnen das Ergebnis das letzte Mal so zusammengefasst, dass kein einziger der Hearingteilnehmer irgendwo ein grosses Defizit in diesem Bereich geortet hätte. Man kann also davon ausgehen, dass das Ganze funktioniert.

Ein Weiteres ist aber dies: Die Grundversorgung ist bereits umfassend geregelt. Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung hat folgenden Wortlaut: "Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen." Wir haben uns nun auf Variante A geeinigt. Etwas anderes steht nicht mehr zur Diskussion. Wenn Sie die Fassung auf der Fahne, die Sie vor sich haben, mit dem bereits in der Bundesverfassung stehenden Text vergleichen, dann stellen Sie fest, dass sie zwar nicht wortgleich ist, dass sie aber ganz genau das Gleiche will. Dieser Grundsatz ist also eigentlich bereits geregelt. Neben diesem Absatz 4 von Artikel 43a gibt es noch sektorielle Bestimmungen, nämlich Artikel 57 bezüglich der Sicherheit, die Artikel 61a bis 66 bezüglich der Bildung, Artikel 89 bezüglich der Energie, Artikel 92 Absatz 2 bezüglich des Post- und Fernmeldebereichs und dann Artikel 102 bezüglich der wirtschaftlichen Landesversorgung.

Ich meine also: Erstens haben wir eine Situation, in der wir kein wesentliches Problem orten; zweitens haben wir schon eine Regelung in der Verfassung. Es ist deshalb einfach nicht notwendig, hier noch eine Bestimmung aufzunehmen.

Ich habe Ihnen auch gesagt, wie die Vernehmlassung bei den Kantonen und Verbänden ausgefallen ist. Die Mehrheit der sich im Rahmen der Vernehmlassung äussernden Teilnehmer, nämlich 41 von 63, hat diese Vorlage abgelehnt. Ich erinnere Sie speziell daran, dass 14 von 22 Kantonen diese Vorlage ablehnen; 4 von 7 Parteien lehnen sie ab, und 23 von 34 Verbänden und Organisationen lehnen sie ab. Also auch wirklich das grosse Umfeld, sage ich jetzt mal, will keine neue Regelung in diesem Bereich.

Ich bitte Sie also, wenn etwas funktioniert, wenn etwas schon geregelt ist, dann nicht nochmals gesetzgeberisch einzugreifen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Nichteintretensantrages.