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Janiak Claude · Ständerat · 2015-06-03

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-03

Wortprotokoll

Die Annahme eines nichtgebührenden Vorteils ist nicht strafbar. Es ist nur dann strafbar und ein Fall von Korruption, wenn die Gewährung dieses nichtgebührenden Vorteils zur Beeinflussung eines bestimmten Verhaltens gemacht wird und - kumulativ - den Empfänger dazu verleitet, seine Amtspflicht respektive seine rechtliche Treuepflicht zu verletzen.

Die Mehrheit möchte den Begriff des nichtgebührenden Vorteils jetzt öffnen. Es soll mehr möglich sein. Weshalb mehr möglich sein soll, ist in der Kommission nicht wirklich klargeworden, und auch den Ausführungen des Kommissionssprechers habe ich das jetzt nicht entnehmen können; auch die Notwendigkeit ist nicht irgendwie begründet worden.

Die heute allgemeingültige Definition des nichtgebührenden Vorteils stellt kein Problem dar. Wenn dem doch so sein sollte, müsste man das auch wirklich begründen können. Weshalb soll bei der Annahme von Vorteilen noch mehr möglich sein? Wenn zu den bereits bestehenden Definitionen von dienstrechtlich erlaubten oder vertraglich von Dritten genehmigten Vorteilen noch die weitere Definition von im Geschäftsleben üblichen Vorteilen hinzugefügt wird, werden die Grenzen verwischt. Es wird also eben unpräziser. Der Kommissionspräsident hat behauptet, die ursprüngliche Formulierung sei unpräzis, aber im Gegenteil: Man macht sie jetzt unpräzis. Da muss ich dann zum Beispiel fragen, ob das eine Praxis ist, die andernorts üblich ist. Im Ausland sind vielleicht Praktiken üblich, die bei uns rechtswidrig sind. Solche Vorteile könnten dann unabhängig von ihrem Umfang von der Strafbarkeit ausgenommen werden.

Bei der heutigen Definition des nichtgebührenden Vorteils bestehen keine Probleme. Der Antrag der Mehrheit eröffnet eine zusätzliche Dimension, führt zu Rechtsunsicherheit, ist unpräzis, ist von der Definition her unklar und müsste in der Praxis erst noch konkretisiert werden.

Ich bitte Sie, der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen. Und nehmen Sie doch auch zur Kenntnis: Wenn Sie das annehmen, was die Mehrheit will, wird eigentlich dann auch für die Amtsträger wieder mehr möglich. Wollen Sie dieses Signal nach aussen senden? Das wäre doch auch bedenkenswert.