Fetz Anita · Ständerat · 2015-06-17
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17
Wortprotokoll
Es kommt nicht alle Tage vor, dass Kollegin Keller-Sutter und ich einer Meinung sind; bei dieser Vorlage ist das nun der Fall. Ich kann auch Kollege Föhn mitteilen, dass mein Kanton keinerlei Vorbehalte gegen das Cassis-de-Dijon-Prinzip hat - ich sage das einfach, weil er hier von allen Kantonen geredet hat.
Wir reden ja heute über das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, und das umfasst in seinem Geltungsbereich auch Lebensmittel. Hauptsächlich geht es in diesem Gesetz aber um andere Dinge, dies einfach zur Erinnerung. Wir reden hier nur über jenen Teil des Geltungsbereiches, der die Lebensmittel betrifft. Da muss jeder Antrag zu einem Lebensmittel, das darunterfällt, bewilligt werden.
Es besteht die Möglichkeit zu extrem vielen Ausnahmen, und diese wird auch rege benutzt. Der Bauernverband ist bis vor Bundesgericht gegangen, um seine Position als Verhandlungspartner in dieser Frage zu stärken. Er ist übrigens abgeblitzt, dies einfach als Information. Es ist klar, dass die Bürokratie bei solchen Bewilligungsverfahren nicht kleiner wird. Von mir aus könnte man das Bewilligungsverfahren abschaffen, weil unsere eigenen Gesetze eigentlich genügen. Vorbehalten bleiben ja unsere eigenen Normen im Lebensmittelbereich. Der Gesundheitsschutz ist also gesichert, die Arbeitsnormen sind gesichert, die ökologischen Vorgaben, die wir machen, sind gesichert, unsere Auslegung des Tierschutzes ist gesichert. All das gilt mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip weiterhin.
Wenn wir jetzt noch mehr einschränken, das heisst den ganzen Lebensmittelbereich rauswerfen: Wer wird darunter leiden? Kollegin Keller-Sutter hat es gesagt: Es ist der Handel, es ist vor allem aber auch der Tourismus mit der Hotellerie und der Gastrobranche. Sie bezahlen für Lebensmittel mehr als ein Drittel mehr als ihre ausländische Konkurrenz; das darf man nicht vergessen. Wenn wir das Rad jetzt wieder zurückdrehen, dann wird die Tourismusbranche am allermeisten darunter leiden. Denn die Qualitätsstrategie in der Landwirtschaft wird ja nicht davon tangiert, dass wir ein Cassis-de-Dijon-Prinzip kennen. Genauso wenig wird der Importschutz tangiert. Das heisst, die Schweizer Landwirtschaft wird mehr als genug vor ausländischem Wettbewerb geschützt.
Jetzt soll also auch noch diese Mini-Öffnung des Cassis-de-Dijon-Prinzips rückgängig gemacht werden. Wenn das der Fall ist - das wurde gesagt -, geht das auf Kosten der Konsumenten und Konsumentinnen, besser gesagt: auf Kosten ihrer Wahlfreiheit. Na ja, das ist nicht so schlimm. Sie stimmen mit den Füssen ab, sie können mit den Füssen abstimmen: Sie kaufen im Ausland ein. Natürlich ist das schlimm für den Detailhandel, aber immerhin können sich die Konsumentinnen und Konsumenten gegen solche kleinlichen Beschlüsse wehren. Immerhin gehen jährlich 2,5 Milliarden Franken in den Einkauf von Lebensmitteln im Ausland. Schlimm ist es, wie gesagt, für die Gastro- und Hotelleriebranche. Die betreffenden Betriebe können nicht einfach im Ausland einkaufen. Nur deshalb, weil ein Akteur, nämlich die Agrarlobby, kleinlich auf seine Eigeninteressen schaut, wird die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismus, von Gastronomie und Hotellerie eingeschränkt. Derart einseitig sollten wir nicht legiferieren.
Manchmal frage ich mich, ob der verbissene Kampf der Agrarbranche gegen auch nur winzigste Öffnungen aus kleinlichem Egoismus oder, wie ich eher vermute, aus mangelndem Selbstbewusstsein geschieht. Mehr schützen kann man eine Branche nicht mehr, als es die Schweiz mit ihrer Landwirtschaft tut! Noch mehr Schutz ist einfach nicht mehr nachvollziehbar.
Es gibt darum keinen Grund, hier auf den Gesetzentwurf zur parlamentarischen Initiative Bourgeois einzutreten. Ich werde zusammen mit der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat gegen die Vorlage sein; denn ich mache mir Sorgen vor allem um den Tourismus, die Gastro- und die Hotelleriebranche.