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Schmid Martin · Ständerat · 2015-06-17

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Wir behandeln nun in höchstwahrscheinlich sehr kurzer Art und Weise den Bericht des Bundesrates vom 6. März 2015 zur Abschreibung der Motionen 05.3473 der WAK-SR, "Bilaterale Verträge. Erleichterung des Marktzuganges für Schweizer KMU in der Europäischen Union", und 10.3279 der FDP-Liberalen Fraktion, "Gegen Diskriminierung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringungen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens".

Die beiden Motionen befassen sich mit den aus dem Freizügigkeitsabkommen abgeleiteten Möglichkeiten des Zugangs zu den EU-Märkten und zielen auf eine Verbesserung der Rechte von Schweizer Staatsangehörigen und Unternehmen in diesem Bereich ab. Die Motionäre bemängelten, dass diese Rechte in den Nachbarländern nicht immer vollumfänglich garantiert seien. Die Rechtsgrundlage, die den Zugang zu den EU-Märkten regelt, bietet für Schweizer Staatsangehörige und Unternehmen gewisse Erleichterungen, sie sieht jedoch keine vollständige Liberalisierung vor.

Durch die Kontakte, die seit der Einreichung der Motionen mit den Berufs- und Wirtschaftsverbänden aufgenommen wurden, konnte der Informationsaustausch zwischen den betroffenen Parteien verbessert werden, und mit den rechtlichen Änderungen im Bereich der Dienstleistungserbringung in reglementierten Berufen im Jahr 2013 wurden die schweizerischen Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer ihren europäischen Konkurrentinnen und Konkurrenten gleichgestellt. Die verschiedenen vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Berichte aus den Jahren 2010 und 2012 zeigen, dass die bilateralen Verträge mit der EU doch einigermassen gut funktionieren. Die Berufs- und Wirtschaftsvertreter meldeten in den vergangenen Jahren auch keine konkreten Probleme mehr, was auf eine positive Entwicklung der Rahmenbedingungen hindeutet.

Vor diesem Hintergrund geht der Bundesrat davon aus, dass die in den Motionen vorgebrachten Probleme beseitigt sind und allfällige künftige Probleme durch die bestehenden Kontakte in der Schweiz und mit den ausländischen Behörden gelöst werden können. Er beantragt deshalb die Abschreibung der beiden Motionen.

Die Kommission kann sich dieser Schlussfolgerung im Ergebnis anschliessen. Teilweise wurde jedoch die Auffassung vorgebracht, dass immer noch Problempunkte bestünden und die Verwaltung gerade in der heutigen Zeit noch stärker gefordert wäre, für Schweizer Unternehmen gleich lange Spiesse zu schaffen und verdeckte Diskriminierungen zu beseitigen. Es liegt jedoch auch an den Unternehmen, solche Problempunkte zu melden. Einig war sich die Kommission darin, dass diese Unzulänglichkeiten mit Sicherheit nicht mit diesen Motionen gelöst werden können, sondern dass vielmehr die Verwaltung und die Wirtschaft gefordert sind. Deshalb sind die Motionen abzuschreiben, auch wenn gewisse Probleme noch bestehen und in Zukunft auch wieder auftreten könnten. Die Abschreibung geht denn auch mit dem Wunsch einher, dass der Bundesrat und die Verwaltung die Bemühungen um eine Lösung der Probleme eher noch in verstärktem Mass als bisher weiterführen.

Die Kommission beantragt Ihnen Kenntnisnahme des Berichtes und Abschreibung der beiden Motionen.