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AB 186735

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-08

Wortprotokoll

Ich möchte auch das unterstützen, was die Kommissionspräsidentin schon gesagt hat. Wir sollten hier unbedingt bei der Mehrheit bleiben. Ich denke wirklich, dass man einfach feststellen oder zugeben muss, dass die Implikationen dieses scheinbar kleinen nomenklatorischen Unterschiedes nicht klar sind; Sie haben das ja den vorherigen Voten entnommen. Es geht darum, dass wir eigentlich Folgendes sagen: Es geht hier um verschreibungspflichtige Arzneimittel und die ganzen Rabattfragen in diesem Zusammenhang. Die nationalrätliche Version verwendet ja den Begriff "Heilmittel", der auch sämtliche physikalisch einwirkenden Produkte umfasst, nicht nur die pharmakologisch einwirkenden Heilmittel. Das sind Produkte, die vom medizinischen Dentalzahnstocher über Pflaster bis hin zu Grosseinrichtungen der bildgebenden Technologie, also CT, Scanner, und vielem anderem mehr gehen, es geht also um Beträge von einigen Rappen bis zu mehreren Millionen Franken.

Man muss feststellen, dass dieses Thema in der Botschaft nicht abgehandelt wurde; es ist neu aufgekommen. Es war nie die Meinung der Revision des Heilmittelgesetzes, auch in diesen anderen Markt der Medizinalprodukte hineinzuregulieren. Jetzt kann man dort sicher die Rabattsituation und diese Fragen ebenfalls diskutieren, wir hatten ja über den Sommer auch entsprechende Mediendiskussionen über Rabattierungen im Bereich der Grossgeräte bei bestimmten Spitälern in der Schweiz. Die Frage ist aus meiner Sicht aber so wichtig, dass sie wirklich genau abgeklärt werden muss.

Ich bin nicht sicher, ob beispielsweise eine Begrenzung der Rabatte, wie hier bei den Arzneimitteln, für medizinische Grossgeräte im Interesse der Prämienzahlenden ist; da bin ich überhaupt nicht sicher. Im Bereich beispielsweise der bildgebenden Grossgeräte gibt es eine sehr grosse Wettbewerbsdichte, grosse internationale Konzerne kämpfen da um Marktanteile. Es kann nicht sein, dass wir unbedacht einfach sagen, dass nur diese oder jene Rabatte möglich sind. Das heisst nicht, dass man am Schluss nicht allenfalls in diese Richtung gehen wird, man muss das aber genau abklären. Aus meiner Sicht hat die Kommission doch deutlich darauf hingewiesen - deshalb ist sie auch mehrheitlich bei der jetzigen Fassung der Mehrheit geblieben -, dass die Zeit genutzt werden muss, diese Fragen bei den Medizinalprodukten zu klären, oder dass man, wenn die Fragen nicht geklärt werden können, weil die Implikationen zu wichtig sind, diese medizinischen Produkte hier nicht einschliesst. Man würde damit bei der ursprünglichen Formulierung unserer Variante und natürlich auch der Variante des Bundesrates bleiben.

Mit diesem Warnlicht, wenn ich so sagen darf, bezüglich der nichtdurchdachten Implikationen des Nichteinbezuges der entsprechenden Kreise in der Vernehmlassung, was diese Ausweitung hier gemäss Nationalrat betrifft, möchte ich Sie doch dringend bitten, bei der Mehrheit zu bleiben.