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Eder Joachim · Ständerat · 2015-09-09

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat die Vorlage am 31. August 2015 beraten. Eintreten war unbestritten, und die Detailberatung führte nur in einem einzigen Punkt zu einem anderen Beschluss als im Nationalrat.

In Abweichung von der Grossen Kammer befürwortet Ihre Sicherheitspolitische Kommission mit 6 zu 4 Stimmen, dass Zivildienstleistende zur Unterstützung in der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden können. Dies betrifft Artikel 3a, "Ziele", und Artikel 4, "Tätigkeitsbereiche". Wir schliessen uns dort dem Bundesrat an. Wie Sie der Fahne entnehmen können, wurde aus der Kommission in dieser Frage allerdings kein Minderheitsantrag gestellt.

Der zweite Punkt, der zu reden gab, betrifft Artikel 47, wo es um die Finanzhilfe zugunsten des Einsatzbetriebes geht. Eine Minderheit will, dass der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite ausnahmsweise auch Projekte finanziell unterstützen kann, die nicht nur dem Umwelt- und Naturschutz, der Landschaftspflege oder dem Wald dienen, sondern auch - und dies wäre die Ergänzung - der Kulturgütererhaltung. Die Mehrheit übernimmt die Fassung des Bundesrates und des Nationalrates. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück.

In allen anderen Punkten stimmen wir den Beschlüssen des Nationalrates zu. Dadurch kann aus Sicht der Kommission unsere Detailberatung wesentlich vereinfacht und demzufolge auch kurzgehalten werden.

Gerne mache ich Ihnen nun noch einige generelle Ausführungen zur Vorlage:

Zivildienstleistende haben im Jahr 2014 insgesamt 1,5 Millionen Diensttage geleistet. Damit die Vollzugsstelle für den Zivildienst die hohen Vollzugsmengen auch in Zukunft effizient bewältigen kann, müssen gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat hat die vorliegende Botschaft am 27. August 2014 verabschiedet. Der Nationalrat hat die Vorlage am 5. Mai 2015 behandelt und in der Gesamtabstimmung mit 122 zu 45 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Die Vorlage beinhaltet folgende wesentliche Elemente - ich gliedere sie in fünf Punkte -:

1. Neu müssen Gesuchsteller bereits vor der Zulassung eine eintägige Einführung besuchen. Sie sollen sich der Konsequenzen eines Wechsels vom Militär zum Zivildienst früher und besser bewusst werden. Der Besuch dieses Einführungstages wird zur Zulassungsbedingung, und im Anschluss muss das Gesuch bestätigt werden.

2. Die Ausbildung wird intensiviert, Kursbesuche sind neu grundsätzlich obligatorisch.

3. Der Einsatz von "Zivis" in landwirtschaftlichen Betrieben wird an die neue Agrarpolitik angepasst. Für Projekte und Programme in den Bereichen Biodiversität, Landschaftsqualität oder zur Strukturverbesserung kann auf die Unterstützung von Zivildienstleistenden zurückgegriffen werden.

4. Der Katalog der Tätigkeitsbereiche soll aus Sicht des Bundesrates um das Schulwesen ergänzt werden. So sollen die "Zivis" zur Unterstützung in der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden können, zum Beispiel als Assistenz im Unterricht oder in Schullagern, bei Projektarbeiten, in der Pausenaufsicht, in der Aufgabenhilfe, beim Mittagstisch oder im Hausdienst. In diesem Punkt ist unsere Kommission, im Gegensatz zum Nationalrat, dem Bundesrat gefolgt.

5. Der Zivildienst ist in das Umfeld der Sicherheitspolitik und unseres Dienstpflichtsystems eingebettet. Er gefährdet die Bestände der Armee nicht. Er trägt zur Wehrgerechtigkeit bei. Zivildienstleistende leisten ihre Dienste zu 98 Prozent.

Namens unserer Kommission halte ich also fest: Die Revisionsvorlage ist notwendig, sie ist ausgewogen. Sie hat weder finanzielle noch personelle Auswirkungen auf den Bund, sie ist haushaltneutral.

Gestatten Sie, dass ich Ihnen bezüglich der vorgesehenen Tätigkeit in der Schule bereits beim Eintreten zu einem in der SiK intensiv diskutierten Punkt kurze Ausführungen mache, nämlich zur Frage der Ferien. Folgende Bedenken wurden geäussert: Die "Zivis" könnten während der Schulferien untätig und ohne Betreuung anrechenbare Diensttage generieren, und die Mindestdauer eines Einsatzes würde dadurch in Tat und Wahrheit gar nicht erreicht. Bundesrat Schneider-Ammann sagte zu, dieses Anliegen in der Revision der Zivildienstverordnung zu berücksichtigen und uns heute darüber zu berichten.

In der Zwischenzeit wurde ich informiert, dass die Verordnung gewährleisten soll, dass während Ferien, in denen in der ganzen Schule nicht gearbeitet wird, keine Arbeitstage als Zivildiensttage angerechnet werden. Es steht dies in Artikel 56a der Zivildienstverordnung. Die Dauer eines Einsatzes wird verlängert, wenn der Einsatz durch solche Betriebsferien unterbrochen wird. Es soll allerdings nicht völlig ausgeschlossen sein, dass ein "Zivi" während Schulferien Dienst leistet, aber nur dann, wenn das Pflichtenheft des "Zivi" entsprechende Arbeiten vorsieht und auch Angestellte der Schulen arbeiten, die den "Zivi" betreuen und führen können. Das wird den Schulen erlauben, die "Zivis" flexibel dort einzusetzen, wo der Bedarf bzw. der Nutzen am grössten ist.

Bundesrat Schneider-Ammann hat zudem vor, in der Zivildienstverordnung festzuhalten, dass "Zivis" nicht die Verantwortung für den Unterricht übernehmen dürfen. Damit ist sichergestellt, dass sie keine Lehrpersonen ersetzen. Die Einzelheiten wird uns Herr Bundesrat Schneider-Ammann in der Detailberatung sicher noch erläutern.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Beschlüssen unserer Kommission zu folgen.